Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Umsetzung des Maßregelvollzugsgesetzes
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 5. August 2021
(GV. NRW Nr. 83 vom 09.12.2021 S. 1339)



Auf Grund des § 33 Satz 1 des Maßregelvollzugsgesetzes vom 15. Juni 1999 (GV. NRW. S. 402) verordnet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und nach Anhörung des fachlich zuständigen Ausschusses des Landtags:

Artikel 1

Die Verordnung zur Umsetzung des Maßregelvollzugsgesetzes vom 12. Oktober 2009 (GV. NRW. S. 577) wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 2 Die/der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug

Die oder der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug ist zuständige Behörde für alle Aufgaben des Maßregelvollzugs, die nicht ausdrücklich anderen Behörden übertragen sind.

" § 2 Aufsicht

Das für den Maßregelvollzug zuständige Ministerium führt die Aufsicht über die unteren staatlichen Maßregelvollzugsbehörden einschließlich der Beliehenen und sichert gemeinsam mit ihnen die Qualität der Unterbringungen."

2. In § 12 Absatz 5 werden die Wörter "der oder dem Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug" durch die Wörter "dem für den Maßregelvollzug zuständigen Ministerium" ersetzt.

3. In § 13 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "Die oder der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug" durch die Wörter "Das für den Maßregelvollzug zuständige Ministerium" ersetzt.

4. In § 15 Satz 2 werden die Wörter "der oder die Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug" durch die Wörter "das für den Maßregelvollzug zuständige Ministerium" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.

ID 212611

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 17.12.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion