Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Dritte Änderung des Runderlasses "Kommunale Vergabegrundsätze"
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 13. Dezember 2021
(MBl. NRW Nr. 38vom 30.12.2021 S. 1106)



1

Der Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung " Kommunale Vergabegrundsätze" vom 28. August 2018 (MBl. NRW. S. 497), der zuletzt durch Runderlass vom 12. Juni 2020 (MBl. NRW. S. 355, ber. S. 450) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 4.2 Satz 1 und Nummer 5.2 Satz 1 wird jeweils die Angabe "15 000" durch die Angabe "25 000" ersetzt.

2. Nummer 6.3 wird folgt geändert:

a) Buchstabe a wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 wird die Angabe "750 000" durch die Angabe "1.000 000" ersetzt.

bb) In Nummer 2 wird die Angabe "1.250 000" durch die Angabe "2.000 000" ersetzt.

b) Buchstabe b wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 wird die Angabe "75 000" durch die Angabe "100 000" ersetzt.

bb) In Nummer 2 wird die Angabe "125 000" durch die Angabe "200 000" ersetzt.

3. In Nummer 10 Satz 2 wird die Angabe "2021" durch die Angabe "2022" ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

ID 212833

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 14.01.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion

...

X