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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 12. Juli 2019
(GV. NRW. Nr. 16 vom 29.07.2019 S. 425, ber. 593)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Das Hochschulgesetz vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Oktober 2017 (GV. NRW. S. 806) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 6 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 6 Entwicklungsplanung des Hochschulwesens; Hochschulverträge; Rahmenvorgaben | " § 6 Strategische Ziele; Hochschulverträge". |
b) Die Angabe zu § 11a wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 11a Gewährleistung einer qualifizierten Mitbestimmung in der Hochschule | " § 11a Mitgliederinitiative". |
c) Die Angabe zu § 11b wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 11b Mitgliederinitiative | " § 11b Geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien" |
d) Die Angabe zu § 11c wird gestrichen.
e) Die Angabe zu § 17 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 17 Die Wahl der Mitglieder des Rektorats | " § 17 Wahl der Mitglieder des Rektorats; Abwahl durch die Hochschulwahlversammlung". |
f) Nach der Angabe zu § 17 wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 17a Abwahl der Mitglieder des Rektorats durch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer".
g) Die Angabe zu § 34a wird gestrichen.
h) Nach der Angabe zu § 38 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 38a Tenure Track".
i) Nach der Angabe zu § 51 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 51a Ordnungsverstöße; Ordnungsmaßnahmen"
j) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 58 Ziel von Lehre und Studium, Lehrangebot, Studienberatung | " § 58 Ziel von Lehre und Studium, Lehrangebot". |
k) Nach der Angabe zu § 58 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 58a Studienberatung; Studienverlaufsvereinbarung".
l) Nach der Angabe zu § 67a wird folgende Angabe eingefügt:
" § 67b Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen"".
m) Die Angabe zu § 76 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 76 Aufsicht bei eigenen Aufgaben | " § 76 Aufsicht über staatlich getragene Hochschulen". |
n) Die Angaben zu § 76a und 76b werden gestrichen.
o) Die Angabe zu § 77a wird durch folgende Angaben ersetzt:
alt | neu |
§ 77a Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen | " § 77a Errichtung juristischer Personen des öffentlichen Rechts durch Hochschulen
§ 77b Besondere Vorschriften betreffend die Fernuniversität in Hagen § 77c Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen". |
p) Die Angabe zu § 82 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 82 Ministerium, Geltung von Gesetzen | " § 82 Ministerium; Verwaltungsvorschriften; Geltung von Gesetzen". |
2. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 Nummer 5 wird nach dem Wort "die" das Wort "Technische" eingefügt.
bb) Satz 2 wird wie folgt geändert:
aaa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden nach dem Wort "Hochschulen" die Wörter "für angewandte Wissenschaften" eingefügt.
bbb) In Nummer 3, 4 und 6 wird jeweils das Wort "Fachhochschule" durch das Wort "Hochschule" ersetzt.
ccc) Nummer 7 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
7. die Fachhochschule Gelsenkirchen, | "7. die Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen," |
(Stand: 06.04.2023)
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