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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 12. Juli 2019
(GV. NRW. Nr. 16 vom 29.07.2019 S. 425, ber. 593)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1

Das Hochschulgesetz vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Oktober 2017 (GV. NRW. S. 806) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 6 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 6 Entwicklungsplanung des Hochschulwesens; Hochschulverträge; Rahmenvorgaben " § 6 Strategische Ziele; Hochschulverträge".

b) Die Angabe zu § 11a wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 11a Gewährleistung einer qualifizierten Mitbestimmung in der Hochschule " § 11a Mitgliederinitiative".

c) Die Angabe zu  § 11b wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 11b Mitgliederinitiative " § 11b Geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien"

d) Die Angabe zu § 11c wird gestrichen.

e) Die Angabe zu § 17 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 17 Die Wahl der Mitglieder des Rektorats " § 17 Wahl der Mitglieder des Rektorats; Abwahl durch die Hochschulwahlversammlung".

f) Nach der Angabe zu § 17 wird die folgende Angabe eingefügt:

" § 17a Abwahl der Mitglieder des Rektorats durch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer".

g) Die Angabe zu § 34a wird gestrichen.

h) Nach der Angabe zu § 38 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 38a Tenure Track".

i) Nach der Angabe zu § 51 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 51a Ordnungsverstöße; Ordnungsmaßnahmen"

j) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 58 Ziel von Lehre und Studium, Lehrangebot, Studienberatung " § 58 Ziel von Lehre und Studium, Lehrangebot".

k) Nach der Angabe zu § 58 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 58a Studienberatung; Studienverlaufsvereinbarung".

l) Nach der Angabe zu § 67a wird folgende Angabe eingefügt:

" § 67b Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen"".

m) Die Angabe zu § 76 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 76 Aufsicht bei eigenen Aufgaben " § 76 Aufsicht über staatlich getragene Hochschulen".

n) Die Angaben zu § 76a und 76b werden gestrichen.

o) Die Angabe zu § 77a wird durch folgende Angaben ersetzt:

alt neu
§ 77a Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen " § 77a Errichtung juristischer Personen des öffentlichen Rechts durch Hochschulen

§ 77b Besondere Vorschriften betreffend die Fernuniversität in Hagen

§ 77c Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen".

p) Die Angabe zu § 82 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 82 Ministerium, Geltung von Gesetzen " § 82 Ministerium; Verwaltungsvorschriften; Geltung von Gesetzen".

2. § 1 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 Nummer 5 wird nach dem Wort "die" das Wort "Technische" eingefügt.

bb) Satz 2 wird wie folgt geändert:

aaa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden nach dem Wort "Hochschulen" die Wörter "für angewandte Wissenschaften" eingefügt.

bbb) In Nummer 3, 4 und 6 wird jeweils das Wort "Fachhochschule" durch das Wort "Hochschule" ersetzt.

ccc) Nummer 7 wird wie folgt gefasst:

alt neu
7. die Fachhochschule Gelsenkirchen, "7. die Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen,"

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