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Änderungstext
Aufgaben der Polizei bei Verkehrsunfällen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales
Az.: - 41 - 61.05.01 - 3 -.
vom 11.08.2011
(MB. NRW Nr. 21 vom 30.08.2011 S. 304)
Der RdErl. des Innenministeriums vom 25.08.2008 (MBl. NRW. S.470) wird wie folgt geändert:
1.Im Inhalt wird in Nummer 3 das Wort "Opferschutz" durch die Angabe "Betreuung/Opferschutz" ersetzt.
2. In Nummer 1.2 wird in Absatz 1, 4. Spiegelstrich, das Wort "Opferschutz" durch die Angabe "Betreuung/Opferschutz" ersetzt.
3 . In Nummer 2.1.3 wird in Absatz 4 das Wort "gewinnen" durch das Wort "erheben" ersetzt.
4. Nummer 2.1.4 wird wie folgt geändert:
a) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: "Die Verkehrsunfallorte sind nach Maßgabe der Standards zur digitalen Spurensicherung und -auswertung bei der Verkehrsunfallaufnahme und -bearbeitung (Anlage 3) zu erfassen."
b) In Absatz 2 wird der Klammervermerk in Satz 1 in "(Anlage 4)" geändert.
c) Absatz 3
Nach Maßgabe der Anlage 2 sind Verkehrsunfallorte mittels eines technischen Verfahrens zu erfassen. Ist dies nicht möglich, ist eine bemaßte Skizze zu erstellen.
wird aufgehoben.
d) In Absatz 4 werden im letzten Satz die Wörter "im Anschluss ist" gestrichen und nach dem Wort "Staatsanwaltschaft" die Wörter "ist unverzüglich" eingefügt.
e) In Absatz 5 werden die Wörter "zuständige Verfolgungsbehörde" durch die Wörter "zuständigen Bußgeldbehörden" ersetzt.
f) In Absatz 6 wird der Klammervermerk in "(Anlage 5 und 6)" geändert.
g) In Absatz 7 wird der Klammervermerk in "(Anlage 7)" geändert.
5. In Nummer 2.1.5.8 wird in Absatz 2 die Angabe "(www.gruenekarte.de)" gestrichen.
6. Nummer 2.1.5.10 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 wird in Satz 1 die Wörter "Innenministeriums Nordrhein-Westfalen" durch die Wörter "des für Inneres zuständigen Ministeriums" ersetzt und nach dem Wort "unverzüglich" die Wörter "unter nachrichtlicher Beteiligung der Landesleitstelle" eingefügt.
b) In Absatz 3 werden in Satz 1 die Angabe "(Telefon: 0 18 88 / 1 70)" gestrichen und die Wörter "Auswärtige Amt" durch die Wörter "Lagezentrum des Auswärtigen Amtes" ersetzt.
7. Nummer 2.2.1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird in Satz 1 das Wort "sonstige" durch das Wort "sonstigen" ersetzt.
b) Als Absatz 2 wird der Satz "Ist das Verfahren "Monobilddigital" zur Spurensicherung angewendet worden, ergibt sich die weitere Vorgehensweise aus Anlage 3." eingefügt.
8. Nummer 2.2.6 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 wird das Wort "Bußgeldstelle" durch das Wort "Bußgeldbehörde" ersetzt.
b) Satz 3
Ohne Aufforderung abgegebene schriftliche Äußerungen sind dem Vorgang beizufügen.
wird aufgehoben.
9. Nummer 3 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird in "3 Betreuung/Opferschutz" geändert.
b) In Absatz 1 werden vor dem Wort "Opferschutzmaßnahmen" die Wörter "Maßnahmen zur Betreuung der bzw." eingefügt.
c) In Absatz 2 wird das Wort "Opferschutz" durch die Angabe "Betreuung/Opferschutz" ersetzt.
d) In Absatz 3 werden nach dem Wort "Maßnahmen" die Wörter "der Betreuung bzw." eingefügt.
e) In Absatz 5 werden nach dem Wort "Träger" die Wörter "der Betreuung bzw." eingefügt.
f) In Absatz 6 wird nach der Angabe "Teil D" ein Komma eingefügt.
10. Nummer 5 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 werden die Wörter "Ministerium für Bauen und Verkehr Nordrhein-Westfalen" durch die Wörter "für Verkehr zuständigem Ministerium" ersetzt und nach dem Wort "Justizministerium" die Angabe "Nordrhein-Westfalen" gestrichen.
b) In Absatz 3 werden die Wörter "Internet unter www.polizei.nrw und im" gestrichen und die Wörter "Intranet unter http://lv.polizei.nrw.de/" durch die Wörter "Intrapol Nordrhein-Westfalen" ersetzt.
11. Die Anlagen werden wie folgt geändert:
a) Die bisherigen Anlagen 1 bis 3 werden durch die beigefügten Anlagen 1 bis 3 ersetzt.
b) Die bisherige Anlage 3 wird zur Anlage 4 und es entfallen die Wörter "und zweite Seite "zusätzliche Aspekte für polizeiliche Zwecke"".
c) Die bisherigen Anlagen 4 bis 8 werden zu den Anlagen 5 bis 9.
2. Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 11. August 2011 in Kraft.
(Stand: 26.04.2021)
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