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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Bürokratieabbaugesetzes I
Vom 16. November 2010
(GV NRW Nr. 31 vom 26.11.2010 S. 602)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.
Das Bürokratieabbaugesetz I vom 13. März 2007(GV. NRW. S.133) wird wie folgt geändert:
(3) Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2010 außer Kraft. Für Verwaltungsakte, die vor dem Außer-Kraft-Treten dieses Gesetzes dem jeweiligen Adressaten bekannt gegeben worden sind, findet das Gesetz weiterhin Anwendung.(4) Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden durch die Landesregierung überprüft. Die Landesregierung teilt dem Landtag das Ergebnis bis zum 31. August 2010 mit.
werden aufgehoben.
2. Dem § 5 wird folgender neuer Absatz 3 angefügt:
"(3) § 2 Nummer 1 Buchstabe a Satz 1, § 2 Nummer 2 und § 2 Nummer 5 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. § 2 Nummer 1 Buchstabe a Satz 2 und Buchstabe b treten mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft. Für Verwaltungsakte, die vor dem Außerkrafttreten der jeweiligen Vorschriften dieses Gesetzes dem jeweiligen Adressaten bekannt gegeben worden sind und die nicht in einem Fachgesetz fort gelten, findet das Gesetz weiterhin Anwendung."
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(Stand: 26.04.2021)
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