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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung
- Niedersachsen -
Vom 2. März 2021
(Nds.GVBl. Nr. 9 vom 08.03.2021 S. 90)
Aufgrund des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (Nds.GVBl. S. 301), wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz verordnet:
Die Anlage (Kostentarif) zur Allgemeinen Gebührenordnung vom 5. Juni 1997 (Nds.GVBl. S. 171; 1998 S. 501), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2021 (Nds. GVBl. S. 33), wird wie folgt geändert:
1. Tarifnummer 24 wird in der Spalte "Gebühr/Pauschbetrag Euro" wie folgt geändert:
a) In Nummer 24.1 wird die Angabe "96.1.24.1" durch die Angabe "96.1.22.1" ersetzt.
b) In Nummer 24.2 wird in der Spalte "Gebühr/Pauschbetrag Euro" die Angabe "96.1.25.1" durch die Angabe "96.1.23.1" ersetzt.
c) In Nummer 24.7 wird in der Spalte "Gebühr/Pauschbetrag Euro" die Angabe "96.2.32" durch die Angabe "96.2.35" ersetzt.
d) In Nummer 24.11 wird in der Spalte "Gebühr/Pauschbetrag Euro" die Angabe "96.2.32" durch die Angabe "96.2.35" ersetzt.
2. In Tarifnummer 96 Nr. 96.1.18.2 wird in der Spalte "Gebühr/Pauschbetrag Euro" die Angabe "96.1.20.1" durch die Angabe "96.1.18.1" ersetzt.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 5. Februar 2021 in Kraft.
ID 210466
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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