Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

NVwVG
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Zur Neubekanntmachung

§ 1 Geltungsbereich

Erster Teil
Vollstreckung wegen Geldforderungen

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 2 Vollstreckungsurkunden, Vollstreckungsschuldnerin, Vollstreckungsschuldner

§ 3 Voraussetzungen der Vollstreckung

§ 4 Mahnung

§ 5 Vertretung des Vollstreckungsgläubigers

§ 6 Vollstreckungsbehörden

§ 6a Gütliche und zügige Erledigung

§ 7 Vollstreckungshilfe

§ 8 Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamte

§ 8a Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher

§ 9 Durchsuchen von Wohnungen und sonstigem Besitztum

§ 10 Anwendung unmittelbaren Zwangs

§ 11 Hinzuziehung von Zeuginnen und Zeugen

§ 12 Vollstreckung zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen

§ 13 Niederschrift

§ 14 Aufforderungen und Mitteilungen der Vollstreckungsbeamtin oder des Vollstreckungsbeamten

§ 15 Vollstreckung gegen eine Ehegattin, einen Ehegatten, eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner

§ 16 Vollstreckung gegen Nießbraucher

§ 17 Vollstreckung nach dem Tod der Vollstreckungsschuldnerin oder des Vollstreckungsschuldners

§ 18 Vollstreckung gegen Erbinnen und Erben

§ 19 Sonstige Fälle beschränkter Haftung

§ 20 Vollstreckung gegen Personenvereinigungen

§ 21 Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts

§ 21a Vermögensermittlung, Auskunftspflicht

§ 22 Vermögensauskunft

§ 22a Sofortige Abnahme der Vermögensauskunft

§ 22b Weitere Vermögensermittlung

§ 22c Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

§ 23 Einstellung der Vollstreckung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen

§ 24 Vorläufiger Vollstreckungsschutz

§ 25 Erteilung von Urkunden

§ 26 Rechte dritter Personen

Zweiter Abschnitt
Vollstreckung in das bewegliche Vermögen

1. Unterabschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 27 Pfändung

§ 28 Wirkung der Pfändung

§ 29 Pfand- und Vorzugsrechte dritter Personen

§ 30 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

2. Unterabschnitt
Vollstreckung in Sachen

§ 31 Verfahren bei Pfändung

§ 32 Ungetrennte Früchte

§ 33 Anschlusspfändung

§ 34 Verwertung durch Versteigerung, Zahlungswirkung der Geldpfändung

§ 35 Versteigerungstermin

§ 36 Zuschlag

§ 37 Mindestgebot

§ 38 Einstellung der Versteigerung

§ 39 Wertpapiere

§ 40 Namenspapiere

§ 41 Versteigerung ungetrennter Früchte

§ 42 Besondere Verwertung

§ 43 Vollstreckung in Ersatzteile von Luftfahrzeugen

§ 44 Verwertung bei mehrfacher Pfändung

3. Unterabschnitt
Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte

§ 45 Pfändung einer Geldforderung

§ 46 Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung

§ 47 Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung

§ 48 Pfändung einer Forderung aus indossablen Papieren

§ 49 Pfändung fortlaufender Bezüge

§ 50 Einziehungsverfügung

§ 51 Wirkung der Einziehungsverfügung

§ 52 Erklärungspflicht der Drittschuldnerin oder des Drittschuldners

§ 53 Andere Art der Verwertung

§ 54 Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen

§ 55 Unpfändbarkeit von Forderungen

§ 56 Mehrfache Pfändung einer Forderung

§ 57 Vollstreckung in andere Vermögensrechte

Dritter Abschnitt
Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen

§ 58 Verfahren

§ 59 Vollstreckung gegen den Rechtsnachfolger

Vierter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften

§ 60 (aufgehoben)

§ 61 (aufgehoben)

§ 62 (aufgehoben)

§ 63 (aufgehoben)

§ 64 Dinglicher Arrest

§ 65 Verwertung von Sicherheiten

§ 66 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

§ 67 Kosten

§ 67a Kostenbeitrag bei Vollstreckungshilfe

§ 67b Kostenerstattung bei Amtshilfe

§ 68 (aufgehoben)

§ 69 (aufgehoben)

Zweiter Teil
Erzwingung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen

§ 70 Anwendung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes

§ 71 Besondere Vorschriften für die Herausgabe von Sachen

§ 72 Öffentlichrechtliche Verträge

§ 73 Kosten

§ 74 Kirchliche Satzungen und Verwaltungsakte

Dritter Teil
Schlussvorschriften

§ 75 Einschränkung von Grundrechten

§ 76 Verweisungen

§ 77 Entscheidungen der ordentlichen Gerichte

§ 78 (aufgehoben)

§ 79 Besonderer Vollstreckungstitel

§ 80 Übergangsvorschriften

§ 81 (aufgehoben)

§ 82