Regelwerk, Allgemeines

NVerfSchG Nds
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Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Verfassungsschutzes

§ 2 Zuständigkeit

§ 3 Aufgaben

§ 4 Begriffsbestimmungen

§ 5 Trennungsgebot

Zweiter Teil
Bestimmung zum Beobachtungsobjekt

§ 6 Beobachtungsobjekt

§ 7 Verdachtsobjekt

§ 8 Verdachtsgewinnung

Dritter Teil
Befugnisse zur Datenverarbeitung

Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften

§ 9 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 10 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung

§ 11 Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs

Zweites Kapitel
Erhebung und sonstige Kenntnisnahme

§ 12 Allgemeine Befugnis zur Datenerhebung

§ 13 Erhebung personenbezogener Daten von Minderjährigen

§ 14 Nachrichtendienstliche Mittel

§ 15 Allgemeine Voraussetzungen für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel

§ 16 Besondere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Personen

§ 17 Besondere Voraussetzungen für Observationen sowie Bildübertragungen und Bildaufzeichnungen

§ 18 Besondere Voraussetzungen für den Einsatz verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler

§ 19 Besondere Voraussetzungen für den Einsatz bestimmter technischer Mittel

§ 20 Besondere Auskunftsverlangen

§ 21 Verfahrensvorschriften

§ 22 Mitteilung an betroffene Personen

§ 23 Ersuchen und automatisierte Abrufverfahren

§ 24 Registereinsicht

§ 25 Verpflichtung zur Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörde

Drittes Kapitel
Speicherung, Veränderung, Verwendung, Löschung

§ 26 Speicherung, Veränderung und Verwendung personenbezogener Daten, Zweckbindung

§ 27 Speicherung, Veränderung und Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken

§ 28 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten

§ 29 (aufgehoben)

Viertes Kapitel
Auskunft

§ 30 Auskunft an betroffene Personen

Fuenftes Kapitel
Übermittlung

§ 31 Übermittlung personenbezogener Daten an Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden

§ 32 Übermittlung an sonstige Behörden und Stellen

§ 32a Übermittlung personenbezogener Daten für Angebote zum Ausstieg

§ 33 Aufklärung der Öffentlichkeit, Verfassungsschutzbericht

Sechstes Kapitel
Unabhängige Datenschutzkontrolle, Anwendung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes

§ 33a Unabhängige Datenschutzkontrolle

§ 33b Anwendbarkeit des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes

Vierter Teil
Parlamentarische Kontrolle

§ 34 Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes

§ 35 Zusammensetzung und Verfahrensweise des Ausschusses

§ 36 Unterrichtungspflichten des Fachministeriums

§ 37 Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht

§ 38 Beauftragung einer oder eines Sachverständigen

§ 39 Beauftragung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz

§ 40 Berichterstattung des Ausschusses gegenüber dem Landtag

Fuenfter Teil
Schlussvorschriften

§ 41 Einschränkung von Grundrechten

§ 42