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Regelwerk

Änderungstext

Zweite Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO) und Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (EBAO)
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 23. Juli 2024
(AmtsBl. M-V Nr. 33 vom 05.08.2024 S. 770; Ber. 853)


Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
- III 320/4300-52 -

Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben beschlossen, die bundeseinheitlich abgestimmte Strafvollstreckungsordnung und Einforderungs- und Beitreibungsanordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 2011 (AmtsBl. M-V S. 358, 471), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 19. Juni 2017 (AmtsBl. M-V S. 450) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

Artikel 1

Die Strafvollstreckungsordnung und Einforderungs- und Beitreibungsanordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 2011 (AmtsBl. M-V S. 358, 471), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 19. Juni 2017 (AmtsBl. M-V S. 450) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

I. Die Strafvollstreckungsordnung wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 8 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 8 Vollstreckung von Gesamtstrafen " § 8 Mitteilungen bei Vollstreckung von Gesamtstrafen, Maßnahmen, Nebenstrafen und Nebenfolgen".

b) Die Angabe zum Unterabschnitt 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Unterabschnitt 1
Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten. Bekanntgabe des Urteils. Fahrverbot
"Unterabschnitt 1
Einziehung des Wertes von Taterträgen und andere Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten. Bekanntgabe des Urteils. Fahrverbot".

c) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 58 (aufgehoben) " § 58 Fahndung bei Einziehungsentscheidungen".

d) Die Angabe zum Unterabschnitt 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Unterabschnitt 2
Verfall. Einziehung. Unbrauchbarmachung. Vernichtung
"Unterabschnitt 2
Einziehung eines Gegenstandes. Unbrauchbarmachung. Vernichtung".

e) Die Angabe zu § 60 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 60 Rechtserwerb bei Verfall und Einziehung " § 60 Rechtserwerb bei Einziehung".

f) Die Angabe zu § 62 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 62 Eidesstattliche Versicherung. Wertersatz " § 62 Eidesstattliche Versicherung, nachträgliche Anordnung der Einziehung von Wertersatz".

g) Die Angabe zu § 64 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 64 Veräußerung verfallener oder eingezogener Gegenstände " § 64 Veräußerung eingezogener Gegenstände".

h) Ber Die Angabe zu § 75 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 75 Betäubungsmittel " § 75 Betäubungsmittel und neue psychoaktive Stoffe".

i) Die Angabe zu § 80 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 80 Messgeräte, Verpackungen und unverpackte Waren " § 80 Messgeräte und sonstige Messgeräte, Teilgeräte, Zusatzeinrichtungen zu Messgeräten, Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten".

j) Die Angabe zu § 81 wird wie folgt gefasst:

alt neu

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