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Änderungstext
Fuenftes Gesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 22. August 2023
(GVOBl. M-V Nr. 19 vom 04.09.2023 S. 710)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Landesrichtergesetzes
(Gültig ab 01.10.2023 siehe =>)
Das Landesrichtergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Juni 1991 (GVOBl. M-V S. 159), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Mai 2021 (GVOBl. M-V S. 598) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Bezeichnung des Gesetzes wird wie folgt neu gefasst:
| alt | neu |
| Landesrichtergesetz - RiG M-V Landesrichtergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern |
"Gesetz über die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RiG M-V)". |
2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:
"Erster Abschnitt - Allgemeines
§ 1 Grundsatz
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Geltung des Beamtenrechts
§ 3a Prüfung der Verfassungstreue
§ 4 Richtereid
§ 5 Altersgrenze
§ 6 Dienstliche Beurteilung, Rechtsverordnung
§ 7 Ernennung und Übertragung eines weiteren Richteramtes
§ 8 Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen; Urlaub ohne Dienstbezüge
§ 8a Beurlaubung aus Arbeitsmarktgründen
§ 8b Teilzeitbeschäftigung
§ 8c Freistellungen und berufliches Fortkommen
§ 8d Teilzeitbeschäftigung zur Sicherung des Wissenstransfers
§ 9 Fehlerhafte Ernennungsurkunde
§ 10 Eid der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
Zweiter Abschnitt - Richtervertretung
Erster Teil - Allgemeines
§ 11 Richterrat und Präsidialrat
§ 12 Amtszeit und Ruhen der Mitgliedschaft
§ 13 Schweigepflicht, Geschäftsordnung und Kosten
§ 14 Rechtsweg
Zweiter Teil - Richterrat
§ 15 Aufgabe des Richterrates, Beteiligung
§ 15a Bildung von Richterräten
§ 15b Zusammensetzung der Richterräte
§ 15c Wahlgrundsätze
§ 15d Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 15e Wahlverfahren
§ 15f Entsprechende Geltung für Bezirksrichterräte und
Hauptrichterrat § 15g Zuständigkeit der Richterräte
§ 16 Mitbestimmung
§ 16a Mitwirkung
§ 16b Beteiligungsgespräch
§ 17 Mitbestimmungsverfahren
§ 18 Einigungsstelle
§ 18a Entscheidungen der Einigungsstelle im Mitbestimmungsverfahren
§ 19 Mitwirkungsverfahren
§ 20 Gemeinsame Aufgaben von Richterrat und Personalrat
§ 21 Gemeinsame Personalversammlung
Dritter Teil - Präsidialrat
§ 22 Aufgaben und Zuständigkeit der Präsidialräte
§ 23 Bildung und Zusammensetzung des Präsidialrats
§ 24 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 25 Wahlverfahren
§ 26 Ausscheiden und Ausschluss von Mitgliedern; Eintritt der stellvertretenden Mitglieder
§ 27 Ausübung des Amtes
§ 28 Beteiligungsverfahren
§ 28a Verfahren bei abweichender Stellungnahme des Präsidialrates
§ 29 Beschlussfassung
§ 30 Beteiligung der obersten Dienstbehörde
Dritter Abschnitt - Richterdienstgerichte
Erster Teil - Errichtung und Zuständigkeit
§ 31 Errichtung
§ 32 Zuständigkeit des Dienstgerichts
§ 33 Zuständigkeit des Dienstgerichtshofs
§ 34 Dienstaufsicht
Zweiter Teil - Besetzung
§ 35 Mitglieder der Richterdienstgerichte
§ 36 Besetzung des Dienstgerichts
§ 36a Ständige Mitglieder
§ 36b Nichtständiges Mitglied
§ 36c Besetzung des Dienstgerichtshofs
§ 36d Mitglieder
§ 37 Verbot der Amtsausübung
§ 38 Erlöschen und Ruhen des Amts
Dritter Teil - Disziplinarverfahren
§ 39 Anwendung des Landesdisziplinargesetzes
§ 40 Entscheidungen des Dienstgerichts an Stelle der obersten Dienstbehörde
§ 41 Ermittlungsführende, Pflegerin oder Pfleger, Betreuerin oder Betreuer
§ 42 Zulässigkeit der Revision
§ 43 Bekleidung mehrerer Ämter
§ 44 Richterinnen und Richter auf Probe und kraft Auftrags
Vierter Teil - Versetzungs- und Prüfungsverfahren
§ 45 Allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 46 Vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte
§ 47 Versetzungsverfahren
§ 48 Einleitung des Prüfungsverfahrens
§ 49 Versetzung in den Ruhestand ohne Antrag
§ 50 Urteilsformel im Prüfungsverfahren
§ 51 Aussetzung von Prüfungsverfahren
§ 52 Kostenentscheidung in besonderen Fällen
Vierter Abschnitt - Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Erster Teil - Allgemeines
§ 53 Für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geltende Vorschriften
Zweiter Teil - Vertretung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
§ 54 Bildung und Aufgaben der Staatsanwaltsräte und des Hauptstaatsanwaltsrates
§ 55 Zusammensetzung und Wahl der Staatsanwaltsräte und des Hauptstaatsanwaltsrats
§ 55a Beteiligungsverfahren und Rechtsweg
§ 55b Beteiligung in gemeinsamen Angelegenheiten
Dritter Teil - Disziplinarverfahren
§ 56 Zuständigkeit der Dienstgerichte für Richterinnen und Richter
§ 57 Bestellung der nichtständigen Beisitzerinnen und Beisitzer
§ 58 Reihenfolge der Mitwirkung
§ 59 Disziplinarstrafen
§ 60 Verfahren
Fuenfter Abschnitt - Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 61 Übergangsvorschrift
§ 62 Verwaltungsvorschriften
§ 63 Inkrafttreten".
(Stand: 19.03.2025)
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