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Regelwerk

Änderungstext

Fuenftes Gesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 22. August 2023
(GVOBl. M-V Nr. 19 vom 04.09.2023 S. 710)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Landesrichtergesetzes

(Gültig ab 01.10.2023 siehe =>)

Das Landesrichtergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Juni 1991 (GVOBl. M-V S. 159), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Mai 2021 (GVOBl. M-V S. 598) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Bezeichnung des Gesetzes wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
Landesrichtergesetz - RiG M-V
Landesrichtergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
"Gesetz über die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RiG M-V)".

2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:

"Erster Abschnitt - Allgemeines

§ 1 Grundsatz

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Geltung des Beamtenrechts

§ 3a Prüfung der Verfassungstreue

§ 4 Richtereid

§ 5 Altersgrenze

§ 6 Dienstliche Beurteilung, Rechtsverordnung

§ 7 Ernennung und Übertragung eines weiteren Richteramtes

§ 8 Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen; Urlaub ohne Dienstbezüge

§ 8a Beurlaubung aus Arbeitsmarktgründen

§ 8b Teilzeitbeschäftigung

§ 8c Freistellungen und berufliches Fortkommen

§ 8d Teilzeitbeschäftigung zur Sicherung des Wissenstransfers

§ 9 Fehlerhafte Ernennungsurkunde

§ 10 Eid der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter

Zweiter Abschnitt - Richtervertretung

Erster Teil - Allgemeines

§ 11 Richterrat und Präsidialrat

§ 12 Amtszeit und Ruhen der Mitgliedschaft

§ 13 Schweigepflicht, Geschäftsordnung und Kosten

§ 14 Rechtsweg

Zweiter Teil - Richterrat

§ 15 Aufgabe des Richterrates, Beteiligung

§ 15a Bildung von Richterräten

§ 15b Zusammensetzung der Richterräte

§ 15c Wahlgrundsätze

§ 15d Wahlberechtigung und Wählbarkeit

§ 15e Wahlverfahren

§ 15f Entsprechende Geltung für Bezirksrichterräte und

Hauptrichterrat § 15g Zuständigkeit der Richterräte

§ 16 Mitbestimmung

§ 16a Mitwirkung

§ 16b Beteiligungsgespräch

§ 17 Mitbestimmungsverfahren

§ 18 Einigungsstelle

§ 18a Entscheidungen der Einigungsstelle im Mitbestimmungsverfahren

§ 19 Mitwirkungsverfahren

§ 20 Gemeinsame Aufgaben von Richterrat und Personalrat

§ 21 Gemeinsame Personalversammlung

Dritter Teil - Präsidialrat

§ 22 Aufgaben und Zuständigkeit der Präsidialräte

§ 23 Bildung und Zusammensetzung des Präsidialrats

§ 24 Wahlberechtigung und Wählbarkeit

§ 25 Wahlverfahren

§ 26 Ausscheiden und Ausschluss von Mitgliedern; Eintritt der stellvertretenden Mitglieder

§ 27 Ausübung des Amtes

§ 28 Beteiligungsverfahren

§ 28a Verfahren bei abweichender Stellungnahme des Präsidialrates

§ 29 Beschlussfassung

§ 30 Beteiligung der obersten Dienstbehörde

Dritter Abschnitt - Richterdienstgerichte

Erster Teil - Errichtung und Zuständigkeit

§ 31 Errichtung

§ 32 Zuständigkeit des Dienstgerichts

§ 33 Zuständigkeit des Dienstgerichtshofs

§ 34 Dienstaufsicht

Zweiter Teil - Besetzung

§ 35 Mitglieder der Richterdienstgerichte

§ 36 Besetzung des Dienstgerichts

§ 36a Ständige Mitglieder

§ 36b Nichtständiges Mitglied

§ 36c Besetzung des Dienstgerichtshofs

§ 36d Mitglieder

§ 37 Verbot der Amtsausübung

§ 38 Erlöschen und Ruhen des Amts

Dritter Teil - Disziplinarverfahren

§ 39 Anwendung des Landesdisziplinargesetzes

§ 40 Entscheidungen des Dienstgerichts an Stelle der obersten Dienstbehörde

§ 41 Ermittlungsführende, Pflegerin oder Pfleger, Betreuerin oder Betreuer

§ 42 Zulässigkeit der Revision

§ 43 Bekleidung mehrerer Ämter

§ 44 Richterinnen und Richter auf Probe und kraft Auftrags

Vierter Teil - Versetzungs- und Prüfungsverfahren

§ 45 Allgemeine Verfahrensvorschriften

§ 46 Vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte

§ 47 Versetzungsverfahren

§ 48 Einleitung des Prüfungsverfahrens

§ 49 Versetzung in den Ruhestand ohne Antrag

§ 50 Urteilsformel im Prüfungsverfahren

§ 51 Aussetzung von Prüfungsverfahren

§ 52 Kostenentscheidung in besonderen Fällen

Vierter Abschnitt - Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Erster Teil - Allgemeines

§ 53 Für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geltende Vorschriften

Zweiter Teil - Vertretung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

§ 54 Bildung und Aufgaben der Staatsanwaltsräte und des Hauptstaatsanwaltsrates

§ 55 Zusammensetzung und Wahl der Staatsanwaltsräte und des Hauptstaatsanwaltsrats

§ 55a Beteiligungsverfahren und Rechtsweg

§ 55b Beteiligung in gemeinsamen Angelegenheiten

Dritter Teil - Disziplinarverfahren

§ 56 Zuständigkeit der Dienstgerichte für Richterinnen und Richter

§ 57 Bestellung der nichtständigen Beisitzerinnen und Beisitzer

§ 58 Reihenfolge der Mitwirkung

§ 59 Disziplinarstrafen

§ 60 Verfahren

Fuenfter Abschnitt - Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 61 Übergangsvorschrift

§ 62 Verwaltungsvorschriften

§ 63 Inkrafttreten".

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