Regelwerk; Allgemeines; Sanktionen

JVollzDSG M-V
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Allgemeine Grundsätze der Datenverarbeitung

§ 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung, Einwilligung

§ 5 Rechte der betroffenen Personen

§ 6 Datengeheimnis, Verarbeitung auf Weisung der verantwortlichen Justizvollzugsbehörde

Abschnitt 2
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

§ 7 Zulässigkeit der Datenerhebung

§ 8 Erhebung bei betroffenen Personen

§ 9 Erhebung von personenbezogenen Daten über Gefangene bei Dritten

§ 10 Erhebung von personenbezogenen Daten über Personen, die nicht Gefangene sind, bei Dritten

§ 11 Speicherung und Nutzung

§ 12 Übermittlung an öffentliche Stellen

§ 13 Übermittlung an nichtöffentliche Stellen

§ 14 Mitteilungen durch die Justizvollzugsbehörden

§ 15 Verantwortung für die Datenübermittlung und das Verfahren

§ 16 Aktenüberlassung

§ 17 Auskunft und Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke

§ 18 Einsichtnahme in Gefangenenpersonalakten, Gesundheitsakten und Krankenblätter

Abschnitt 3
Besondere Formen der Datenverarbeitung

§ 19 Erkennungsdienstliche Maßnahmen, Löschung

§ 20 Erkennungsdienstlicher Datenabgleich

§ 21 Sicherheitsrelevante Erkenntnisse

§ 22 Überprüfung Gefangener

§ 23 Überprüfung anstaltsfremder Personen

§ 24 Fallkonferenzen mit Sicherheitsbehörden

§ 25 Einsatz optisch- und akustischelektronischer Einrichtungen, Löschung

§ 26 Auslesen von Datenspeichern

§ 27 Identifikation anstaltsfremder Personen, Löschung

§ 28 Erkenntnisse aus Beaufsichtigungs-, Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen

Abschnitt 4
Datenverarbeitung im Auftrag, Verarbeitung unter Aufsicht der verantwortlichen Justizvollzugsbehörde, gemeinsame Verantwortung der Justizvollzugsbehörden, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, zentrale Datei und Einrichtung automatisierter Übermittlungs- und Abrufverfahren, Lichtbildausweise

§ 29 Datenverarbeitung im Auftrag

§ 30 Verarbeitung unter Aufsicht der verantwortlichen Justizvollzugsbehörde, gemeinsame Verantwortung der Justizvollzugsbehörden

§ 31 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

§ 32 Zentrale Datei, Einrichtung automatisierter Übermittlungs- und Abrufverfahren

§ 33 Lichtbildausweise

Abschnitt 5
Schutzanforderungen

§ 34 Beachtung der Zweckbindung bei der Datenübermittlung

§ 35 Schutz personenbezogener Daten in Akten und Dateisystemen, Schutzvorkehrungen

§ 36 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

§ 37 Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko

§ 38 Protokollierung

§ 39 Schutz besonderer Daten, Kenntlichmachung innerhalb der Anstalt

§ 40 Schweigepflicht der Berufsgeheimnistragenden, Offenbarungspflichten

§ 41 Zugriff auf personenbezogene Daten in Notfällen

Abschnitt 6
Zusammenarbeit mit der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und besondere Mitteilungspflichten

§ 42 Zusammenarbeit mit der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz

§ 43 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Landesbeauftragen für den Datenschutz

§ 44 Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Abschnitt 7
Rechte der betroffenen Personen

§ 45 Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung

§ 46 Benachrichtigung der betroffenen Personen

§ 47 Auskunftsrecht der betroffenen Personen

§ 48 Akteneinsichtsrecht

§ 49 Sperrvermerke

§ 50 Rechte der betroffenen Personen auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung

§ 51 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen

§ 52 Anrufung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz

§ 53 Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz und gerichtliche Rechtsbehelfe gegen verantwortliche Stellen, Vertretung betroffener Personen

Abschnitt 8
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Berichtigung

§ 54 Löschung

§ 55 Einschränkung der Verarbeitung

§ 56 Berichtigung

Abschnitt 9
Behördliche Datenschutzbeauftragte, Datenschutzaufsicht, Haftung und Sanktion

§ 57 Behördliche Datenschutzbeauftragte

§ 58 Aufgaben und Befugnisse der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz im Anwendungsbereich dieses Gesetzes

§ 59 Schadensersatz und Entschädigung

Abschnitt 10
Anwendung weiterer Vorschriften und Schlussvorschriften

§ 60 Anwendung weiterer Vorschriften

§ 61