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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung gebührenrechtlicher Vorschriften
- Sachsen-Anhalt -

Vom 21. Juni 2023
(GVBl. LSa Nr. 13 vom 29.06.2023 S. 320)



Aufgrund

(zu Artikel 1 und 3)
des § 3 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Juni 1991 (GVBl. LSa S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2022 (GVBl. LSa S. 384), in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 9 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 19. Oktober 2021 (MBl. LSa S. 660), zuletzt geändert durch Beschluss vom 31. Januar 2023 (MBl. LSa S. 55), wird im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen,

(zu Artikel 2)
des § 3 Abs. 3 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Juni 1991 (GVBl. LSa S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2022 (GVBl. LSa S. 384), wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales

verordnet:

Artikel 1
Verordnung zur Aufhebung der Neunten Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungs- und Geoinformationswesen

Die Neunte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungs- und Geoinformationswesen vom 22. Mai 2023 (GVBl. LSa S. 259) wird aufgehoben.

Artikel 2
Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Die Anlage der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Oktober 2012 (GVBl. LSa S. 336), zuletzt geändert durch Artikel 1 dieser Verordnung, wird wie folgt geändert:

1. Die Übersicht Kostentarif (lfd. Nr.) wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu der laufenden Nummer 59 "59 Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt (ÖbVermingG LSA)" erhält folgende Fassung:

alt neu
59 Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt (ÖbVermingG LSA) "59 (aufgehoben)".

b) Die Angabe zu der laufenden Nummer 59 "59 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt (DVO ÖbVermingG LSA)" wird gestrichen.

c) Die Angabe zu der laufenden Nummer 151 erhält folgende Fassung:

alt neu
151 Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GutVO) "151 (aufgehoben)".

2. Die Übersicht Kostentarif (alphabetisch) wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe "Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt (ÖbVermIngG LSA) 59" wird aufgehoben.

b) Die Angabe "Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GutVO) 151" wird aufgehoben.

c) Die Angabe "Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt (DVO ÖbVermingG LSA) 59" wird aufgehoben.

3. Der Kostentarif wird wie folgt geändert:

a) Die laufende Nummer 59 erhält folgende Fassung:

alt neu


59 Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt (ÖbVermIngG LSA)

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt (DVO ÖbVermIngG LSA)

1 Bestellung (§ 3 ÖbVermIngG LSA, § 3 DVO ÖbVermIngG LSA)
Die Gebühr schließt die erstmalige Ausstellung eines Dienstausweises ein.
790
1.1 zusätzlich für das Feststellungsverfahren (§ 3 Abs. 2 Satz 2 ÖbVermIngG LSA) 255
2 Entscheidung über einen Antrag auf Verlegung des Amtssitzes (§ 4 ÖbVermIngG LSA) 200
3 Entscheidung über die Bestellung eines Vertreters (§ 11 ÖbVermIngG LSA, § 9 DVO ÖbVermIngG LSA) 190
4 Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur mit dem Zusatz "a. D." (§ 13 Abs. 2 ÖbVermIngG LSA) 140
5 Bestellung eines Verwesers (§ 17 ÖbVermIngG LSA, § 10 DVO ÖbVermIngG LSA) 415
6 Genehmigung der Mitwirkung einer Hilfskraft (§ 11 Abs. 2 DVO ÖbVermIngG LSA). Die Gebühr schließt die erstmalige Ausstellung eines Dienstausweises ein. 190
7 Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Bildung einer Gemeinschaft zur gemeinsamen Berufsausübung (§ 8 DVO ÖbVermIngG LSA) 390
8 Amtsenthebung (§ 15 ÖbVermIngG LSA) 1.050
9 Vorläufige Amtsenthebung (§ 16 ÖbVermIngG LSA) 1.050
10 Entlassung aus dem Amt auf Antrag (§ 13 Abs. 1 ÖbVermIngG LSA) 250
11 Ersatz eines in Verlust geratenen Dienstausweises 140
"59 aufgehoben".

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