Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Verordnung zur Durchführung der ersten Verwaltungsratssitzung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und zu einer Mustersatzung sowie zur Aufhebung anderer Vorschriften
- Sachsen-Anhalt -
Vom 13. September 2022
(GVBl. LSa Nr. 23 vom 22.09.2022 S. 322)
Aufgrund von § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbständige Förderbank vom 15. Dezember 2021 (GVBl. LSa S. 598) und § 6 Abs. 2 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 2015 (GVBl. LSa S.50) wird verordnet:
Artikel 1
IB-VwRDVO - Investitionsbank-Verwaltungsrats-Durchführungsverordnung
Verordnung zur Durchführung der ersten Verwaltungsratssitzung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und zu einer Mustersatzung
(nicht dargestellt)
Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
§ 2 der Verordnung zur Durchführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 20. Februar 2018 (GVBl. LSa S. 14) wird
§ 2 Weitere Vollstreckungsbehörde für das VerwaltungszwangsverfahrenDie Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist Vollstreckungsbehörde, soweit im Rahmen ihr übertragener Aufgaben öffentlich-rechtliche Forderungen beizutreiben sind.
aufgehoben.
Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Artikel 1 dieser Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 30. April 2023 außer Kraft.
( 2) Artikel 2 dieser Verordnung tritt am 1. März 2023 in Kraft.
ID: 221985
ENDE |
(Stand: 26.04.2023)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion