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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
- Sachsen-Anhalt -
Vom 26. Juni 2018
(GVBl. LSa Nr. 12 vom 05.07.2018 S. 186)
Siehe Fn. 1
Das Gesetz zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen vom 28. September 2001 (GVBl. LSa S. 384) wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Gesetz zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen | "StörfG LSa - Störfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Gesetz zur Beherrschung. der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen" |
2. § 1 wird wie folgt geändert:
a) in Absatz 2 wird die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 27. Dezember 2000 (BGBl. I S. 2048, 2052)," durch die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. S. 2771, 2773)," ersetzt.
b) Absatz 3 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
(3) Für Betriebsbereiche im Sinne der Absätze 1 und 2 gelten § 20 Abs. 1a, §§ 24, 25, 52, 62 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die §§ 2 bis 16 und 19 bis 21 der Störfall-Verordnung vom 26. April 2000 (BGBl. I S. 603) entsprechend. | "(3) Für Betriebsbereiche im Sinne der Absätze 1 und 2 gelten § 20 Abs. 1a, die §§ 23a bis 25a, 31 Abs. 2a, § 52 und § 62 Abs. l Nrn. 2, 4a bis 7, Abs. 2 Nrn. lb. 4 und 5, Abs. 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die Vorschriften der Störfall-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2017 (BGBl. I S. 483, 3527), zuletzt geändert durch Artikel 1a der Verordnung vom 8. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3882, 3890), entsprechend." |
3. In § 2 werden die Wörter "Ministerium des Innern" durch die Wörter "für öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Ministerium" ersetzt und wird die Angabe "Abs. 3 Nr. 2" gestrichen.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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1) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4..Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. L 197 vom 21.07.2012. S. 1)
ID 181158
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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