Regelwerk, Allgemeines

VerfSchG - LSA
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Erster Teil
Organisation und Aufgaben

§ 1 Zweck des Verfassungsschutzes

§ 2 Organisation und Zusammenarbeit

§ 3 Bedienstete und Mitarbeiter

§ 4 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde

§ 4a Weitere Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde

§ 5 Begriffsbestimmungen

Zweiter Teil
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

§ 6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 7 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde

§ 8 Besondere Formen der Datenerhebung

§ 8a Verdeckte Mitarbeiter

§ 8b Vertrauenspersonen

§ 9 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten

§ 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen

§ 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien

§ 12 Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten in Akten, Vernichtung von Akten

Dritter Teil
Auskunft

§ 14 Auskunft an die betroffene Person

Vierter Teil
Informationsübermittlung

§ 15 Unterrichtungspflichten

§ 16 Zulässigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung personenbezogener Daten

§ 17 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde durch öffentliche Stellen

§ 17a Übermittlung von besonderen Informationen an die Verfassungsschutzbehörde

§ 18 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde

§ 19 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes

§ 20 Übermittlungsverbote

§ 21 Minderjährigenschutz

§ 22 Pflichten des Dritten, an den übermittelt wird

§ 23 Nachberichtspflicht

§ 23a Weitergabe personenbezogener Daten

Fuenfter Teil
Parlamentarische Kontrolle

§ 24 Parlamentarisches Kontrollgremium

§ 25 Zusammensetzung, Wahl und Abwahl

§ 26 Verfahrensweise

§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Parlamentarischen Kontrollgremiums

§ 28 Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz

§ 29 Datenerhebungen bei Mitgliedern des Landtages

Sechster Teil
Schlussvorschriften

§ 30 Geltung des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt und des Archivgesetzes Sachsen-Anhalt

§ 30a Einschränkung von Grundrechten

§ 30b Sprachliche Gleichstellung

§ 31