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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Neuregelung des Hamburgischen Baumschutzrechts
- Hamburg -

Vom 28. Februar 2023
(HmbGVBl. Nr. 10 vom 07.03.2023 S. 81; ber. S. 126)


Artikel 1
BaumschutzVO - Hamburgische Baumschutzverordnung

- wie eingefügt -

Artikel 2
Änderung der Umweltgebührenordnung

Auf Grund von § 2 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 6. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 616), wird verordnet:

In Anlage 1 der Umweltgebührenordnung vom 5. Dezember 1995 (HmbGVBl. S. 365), zuletzt geändert am 31. Januar 2023 (HmbGVBl. S. 58), wird Nummer 7.24 durch folgende Nummern 7.24 bis 7.24.2 ersetzt:

alt neu
7.24 Zulassung einer Ausnahme nach der Baumschutzverordnung vom 17. September 1948 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791- i), zuletzt geändert am 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 369), 25,-
bis 2000,-".
"
7.24 Genehmigungen nach der Hamburgischen Baumschutzverordnung vom 28. Februar 2023 (HmbGVBl. S. 81) in der jeweils geltenden Fassung
7.24.1 Genehmigung eines Pflege- und Entwicklungsplans nach § 5 Nummer 5 Buchstabe b 25,-
bis 2.000,-
7.24.2 Zulassung einer Ausnahme nach § 6 25,-
bis 2000,-".

Artikel 3
Änderung der Bauvorlagenverordnung

Auf Grund von § 81 Absatz 6 der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148, 155), wird verordnet:

In § 4 Absatz 1 Nummer 12 der Bauvorlagenverordnung vom 30. Juni 2020 (HmbGVBl. 2020 S. 391, 2021 S. 280) wird die Textstelle "Baumschutzverordnung vom 17. September 1948 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791-i), zuletzt geändert am 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 359)" durch die Textstelle "Hamburgischen Baumschutzverordnung vom 28. Februar 2023 (HmbGVBl. S. 81)" ersetzt.

Anlage
(zu Artikel 1)

I
Berechnung des Ersatzbedarfs für die Fällung eines Baumes

Der für die Fällung eines Baumes erforderliche Ersatz bedarf wird anhand von Baumtyp (Nummer 1.1), Stamm umfang (Nummer 1.2), Kronendurchmesser (Nummer 1.3) und Zustand (Nummer 1.4) unter Berücksichtigung möglicher Zuschläge (Nummer 1.5) und Abschläge (Nummer 1.6) über Wertpunkte (Nummern 1.1 bis 1.7) ermittelt. Die Anzahl der Wertpunkte gibt Auskunft über die Anzahl der zu pflanzenden Ersatzbäume (Nummer 2).

1. Baumbewertung

1.1 Baumtyp

Tabelle 1.1: Baumtyp

Wertpunkte
Laubbaum 2
Nadelbaum 1
Nadelbaum, naturraumtypisch 2

1.2 Stammumfang

Tabelle 1.2: Stammumfang

Wertpunkte
weniger als 80 cm*) 1
80 cm bis weniger als 160 cm 2
160 cm bis weniger als 240 cm 3
240 cm bis weniger als 320 cm 4
ab 320 cm 5

*) Baum als Teil einer Baumgruppe oder Baumreihe sowie mehrstämmiger Baum (§ 1 Absatz 1).

Ein mehrstämmiger Baum wird als Gesamt-Baum betrachtet, für dessen Zuordnung zu Wertpunkten der Stammumfang des dicksten Stämmlings maßgebend ist. Misst dieser 80 cm oder mehr, werden Wertpunkte entsprechend der Staffelung der Stammumfänge vergeben. Für jeden weiteren Stämmling ab einem Stammumfang von 80 cm ist ein weiterer Wertpunkt zu vergeben. Höchstens vier Wertpunkte können für einen mehrstämmigen Baum angerechnet werden.

1.3 Kronendurchmesser

Tabelle 1.3: Kronendurchmesser

Wertpunkte
weniger als 5 m 1
5 m bis weniger als 10 m 2
10 m bis weniger als 15 m 3
15 m bis weniger als 20 m 4
ab 20 m 5
möglicher Zuschlag bei säulenförmiger Kronenform bis zu 3

1.4 Zustand

Tabelle 1.4: Zustand

Wertpunkte
sehr schlecht,
absterbend
0
und Begrenzung der bis dahin erreichten Wertpunkte auf höchstens 5
schlecht,
sehr stark geschädigt, zum Beispiel altersbedingt
1
mittel, weniger gut,
stark geschädigt
2
gut,
geschädigt
3
sehr gut,
gesund bis leicht geschädigt
4

1.5 Zuschläge

1.5.1 Orts- und Landschaftsbild

Tabelle 1.5.1: Zuschlag Orts-/Landschaftsbild

Wertpunkte

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