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Änderungstext
Dritte Verordnung zur Änderung der Hamburgischen Meldedatenübermittlungsverordnung
- Hamburg -
Vom 6. April 2021
(HmbGVBl. Nr. 24 vom 09.04.2021 S. 186)
Auf Grund von § 8 Absatz 1 Nummern 1 und 2 des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz vom 15. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 193), geändert am 18. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 145, 154), wird verordnet:
Die Hamburgische Meldedatenübermittlungsverordnung vom 6. Oktober 2015 (HmbGVBl. S. 260), zuletzt geändert am 6. Oktober 2020 (HmbGVBl. S. 523, 524), wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird im Eintrag zu § 39 die Textstelle "Einwohner-Zentralamt" durch die Wörter "Amt für Migration" ersetzt.
2. In § 39 wird in der Überschrift und im ersten Halbsatz jeweils die Textstelle "Einwohner-Zentralamt" durch die Wörter "Amt für Migration" ersetzt.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
ID 210706
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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