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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften zu Studieneignungstests und deren Finanzierung
- Hamburg -

Vom 18. Dezember 2020
(HmbGVBl. Nr. 71 vom 22.12.2020 S. 704)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes

§ 6b des Hamburgischen Hochschulgesetzes vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171), zuletzt geändert am 26. Juni 2020 (HmbGVBl. S. 380, 382), wird wie folgt geändert:

1. Hinter der Überschrift wird folgender neuer Absatz 1 eingefügt:

"(1) Studiengebühren werden mit Ausnahme von Absatz 2 nicht erhoben."

2. Der bisherige Absatz 1 wird Absatz 2.

3. Hinter dem neuen Absatz 2 wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt:

"(3) Die Hochschulen können für besondere Leistungen im Rahmen der Hochschulzulassung aufgrund von Satzungen Gebühren erheben. Hierzu zählen insbesondere Studieneingangstests und Aufnahmeprüfungen nach § 37 Absätze 3 und 4 (künstlerische Studiengänge). In den Satzungen nach Satz 1 sind Härtefallklauseln, insbesondere aus sozialen Gründen, vorzusehen."

4. Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 4 und die Bezeichnung "Absatz 1" wird durch die Bezeichnung "Absatz 2" ersetzt.

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Körperschaft "Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf"

§ 9 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zur Errichtung der Körperschaft "Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf" vom 12. September 2001 (HmbGVBl. S. 375), zuletzt geändert am 8. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 299, 326), erhält folgende Fassung:

alt neu
"Es nimmt für die Medizinische Fakultät auch die Aufgaben des Präsidiums gemäß § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummern 2, 4, 5, 7, 9 und 10 HmbHG wahr, ferner die Aufgabe nach § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 HmbHG, soweit es sich um Gebührensatzungen zu Studieneignungstests und sonstigen Verfahren zur Studierendenauswahl handelt, die von der Medizinischen Fakultät durchgeführt werden; es beruft ferner die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, entscheidet über die Lehrverpflichtung und trifft Bleibevereinbarungen."

ID: 202637

ENDE

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