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Regelwerk
Änderungstext

Zweite Verordnung zur Änderung der Hamburgischen Meldedatenübermittlungsverordnung
- Hamburg -

Vom 3. April 2018
(HmbGVBl. Nr. 11 vom 10.04.2018 S. 82)



Auf Grund von § 8 Absatz 1 des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz vom 15. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 193) wird verordnet:

§ 1
Änderung der Hamburgischen Meldedatenübermittlungsverordnung

Die Hamburgische Meldedatenübermittlungsverordnung vom 6. Oktober 2015 (HmbGVBl. S. 260), geändert am 14. Juni 2016 (HmbGVBl. S. 236), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

1.1 Hinter dem Eintrag zu § 6 wird der Eintrag " § 6a Datenübermittlung zur Durchführung des Hamburger Hausbesuchs für Seniorinnen und Senioren" eingefügt.

1.2 Hinter dem Eintrag zu § 30 wird der Eintrag " § 30a Abruf von Daten durch den Sozialdienst Frauenhäuser des Bezirksamtes Eimsbüttel" eingefügt.

1.3 Hinter dem Eintrag zu § 36 wird der Eintrag " § 36a Abruf von Daten durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer" eingefügt.

1.4 Im Eintrag zu § 43 werden die Wörter "Fachämter Interner Service" durch die Wörter "Dezernate Steuerung und Service" ersetzt.

2. In § 4 Absatz 3 Satz 1 werden hinter der Textstelle "(HmbGVBl. S. 139)," die Wörter "in der jeweils geltenden Fassung" eingefügt.

3. Hinter § 6 wird folgender § 6a eingefügt:

" § 6a Datenübermittlung zur Durchführung des Hamburger Hausbesuchs für Seniorinnen und Senioren

Die Meldebehörden übermitteln der Fachstelle Hamburger Hausbesuch für Seniorinnen und Senioren zum Zwecke der Durchführung des Hamburger Hausbesuchs nach § 9a des Hamburgischen Gesundheitsdienstgesetzes die folgenden personenbezogenen Daten der Einwohner, die innerhalb der auf die Datenübermittlung folgenden drei Monate das 80. Lebensjahr vollenden:

  1. Familienname,
  2. Vornamen,
  3. Geburtsdatum,
  4. Doktorgrad,
  5. Geschlecht,
  6. Staatsangehörigkeiten,
  7. derzeitige Anschriften,
  8. Auskunftssperren nach § 51 Absatz 1 BMG und die Tatsache, dass ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 Absatz 1 BMG eingerichtet ist."

4. § 18 wird wie folgt geändert:

4.1 Absatz 1 Satz 2

Die Tatsache, dass ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 Absatz 1 BMG für eine Person eingerichtet ist, wird stets mitgeteilt.

wird gestrichen.

4.2 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

4.2.1 In Satz 3 wird die Textstelle "auf der Grundlage des § 8 Absatz 2 Nummer 5 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes (HmbDSG) vom 5. Juli 1990 (HmbGVBl. S. 133, 165, 226), zuletzt geändert am 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 148, 155)," gestrichen.

4.2.2 Satz 7 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 12a Absatz 3 Satz 2 Nummern 3 bis 5 HmbDSG gilt entsprechend. "Es gilt § 15 Absatz 1 Nummern 1 bis 3 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung."

5. § 23 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

5.1 Buchstabe a

a. Geschlecht,

wird gestrichen.

5.2 Buchstaben b und c werden Buchstaben a und b.

6. § 24 wird wie folgt geändert:

6.1 Nummer 1

1. Geschlecht,

wird gestrichen.

6.2 Nummern 2 bis 4 werden Nummern 1 bis 3.

7. Hinter § 30 wird folgender § 30a eingefügt:

" § 30a Abruf von Daten durch den Sozialdienst Frauenhäuser des Bezirksamtes Eimsbüttel

Durch automatisierten Abruf von Meldedaten dürfen dem Sozialdienst Frauenhäuser des Bezirksamtes Eimsbüttel zur Erfüllung der in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben über die Daten nach § 38 Absatz 1 BMG hinaus folgende Daten übermittelt werden:

  1. gesetzlicher Vertreter,
  2. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  3. frühere Anschriften,
  4. Ein- und Auszugsdatum,
  5. Familienstand."

8. § 33 wird wie folgt geändert:

8.1 Nummer 1

1. Geschlecht,

wird gestrichen.

8.2 Nummern 2 und 3 werden Nummern 1 und 2.

9. Hinter § 36 wird folgender § 36a eingefügt:

" § 36a Abruf von Daten durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer

Durch automatisierten Abruf von Meldedaten dürfen dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer zur Erfüllung der in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben über die Daten nach § 38 Absatz 1 BMG hinaus folgende Daten übermittelt werden:

  1. gesetzlicher Vertreter,
  2. frühere Anschriften,
  3. Ein- und Auszugsdatum."

10. § 37 wird wie folgt geändert:

10.1 In Nummer 1.1 wird die Textstelle "das Geschlecht," gestrichen.

10.2 Hinter Nummer 1.2 wird folgende Nummer 1.3 eingefügt:

"1.3 für die Bearbeitung von Angelegenheiten des Veterinär- und Hundewesens frühere Anschriften und das Ein- und Auszugsdatum,".

10.3 In Nummer 3 wird die Textstelle "Geschlecht," gestrichen.

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