Regelwerk |
Änderungstext
Sechstes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
- Hamburg -
Vom 17. Mai 2006
(GVBl. I Nr. 24 vom 26.05.2006 S. 256)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Das Hamburgisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid vom 20. Juni 1996 (HmbGVBl. S. 136), zuletzt geändert am 4. Mai 2005 (HmbGVBl. S. 195), wird wie folgt geändert:
1. § 18 Absatz 6 wird wie folgt geändert:
Die Wörter "bis einen Monat nach dem jeweiligen Wahltag" werden gestrichen.
2. § 19 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Hinter Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
"Er setzt den Tag der Abstimmung auf den Tag der Wahl zur Bürgerschaft, zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament fest, wenn die Abstimmung anderenfalls binnen eines Monats nach dem Tag der Wahl stattfände."
(Stand: 26.04.2021)
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