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Änderungstext
Siebte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung
- Hessen -
Vom 3. Mai 2024
(GVBl. Nr. 16 vom 13.05.2024)
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2018 (GVBl. S. 330), verordnet die Landesregierung:
Die Anlage der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung vom 11. Dezember 2009 (GVBl. I S. 763), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2022 (GVBl. S. 722), wird wie folgt geändert:
1. In Nr. 1411 wird in Spalte 4 die Angabe "22,25" durch "23,50" ersetzt.
2. In Nr. 1412 wird in Spalte 4 die Angabe "18,25" durch "19,25" ersetzt.
3. In Nr. 1413 wird in Spalte 4 die Angabe "14,50" durch "15,50" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am 27. Mai 2024 in Kraft.
ID 241056
ENDE |
(Stand: 20.08.2024)
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