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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Modernisierung medienrechtlicher Vorschriften
- Hessen -

Vom 21. November 2022
(GVBl. Nr. 37 vom 29.11.2022 S. 606; ber. S. 45, ber. Nr. 15)


Artikel 1
HPMG - Hessisches Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien

- wie eingefügt -

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk

Das Gesetz über den Hessischen Rundfunk vom 2. Oktober 1948 (GVBl. S. 123), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Oktober 2016 (GVBl. S. 178), wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) Nr. 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Buchst. a wird die Angabe " § 11a Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages in der Fassung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 278), zuletzt geändert durch Staatsvertrag vom 7. Dezember 2016 (GVBl. S. 94)" durch " § 27 Abs. 2 des Medienstaatsvertrages vom 14. bis 28. April 2020 (GVBl. S. 607)" und die Angabe " § 11cAbs. 2 Satz 3 bis 5 des Rundfunkstaatsvertrages" durch " § 29 Abs. 2 Satz 3 bis 5 des Medienstaatsvertrages" ersetzt.

bb) In Buchst. c wird die Angabe " § 11f des Rundfunkstaatsvertrages" durch " § 32 des Medienstaatsvertrages" ersetzt.

b) In Nr. 2 Satz 2 wird die Angabe " § 11d des Rundfunkstaatsvertrages" durch " § 30 des Medienstaatsvertrages" ersetzt.

2. In § 3 Nr. 9 Satz 2 werden nach dem Wort "Fassung" die Wörter "der Bekanntmachung" eingefügt und die Angabe "13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622)" durch "3. Mai 2018 (GVBl. S. 82)" ersetzt.

3. In § 3a Abs. 2 wird die Angabe " § 16 des Rundfunkstaatsvertrages" durch " § 39 des Medienstaatsvertrages" ersetzt.

4. § 4 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 6 Satz 1 Nr. 6 werden nach dem Wort "Fassung" die Wörter "der Bekanntmachung" eingefügt und wird die Angabe "22. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2563)" durch "10. August 2021 (BGBl. I S. 3436)" ersetzt.

b) In Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe "10. Mai 2016 (BGBl. I S. 1142)" durch "10. August 2021 (BGBl. I S. 3436)" ersetzt.

c) In Abs. 10 Satz 1 werden nach dem Wort "Verwaltungsrats" die Wörter "sind ehrenamtlich tätig und" eingefügt.

4a. Nach § 4 wird als § 4a eingefügt:

" § 4a

(1) Beim Rundfunkrat und Verwaltungsrat wird eine Geschäftsstelle eingerichtet. Sie hat insbesondere die Aufgabe, die Mitglieder des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichts- und Kontrollfunktionen zu unterstützen und zu beraten. Sie ist im Benehmen mit den Gremienvorsitzenden angemessen mit Personal- und Sachmitteln auszustatten.

(2) Neueinstellungen und Personalmaßnahmen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle betreffen, sind im Einvernehmen mit den Gremienvorsitzenden zu treffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in ihrer Tätigkeit fachlich nur den Weisungen der Gremienvorsitzenden unterworfen.

(3) Das Nähere bestimmt die Satzung über die betriebliche Ordnung."

5. In § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 19 werden die Wörter "die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern" durch "der Hessische Industrie- und Handelskammertag" ersetzt.

6. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 wird nach dem Wort "Januar" die Angabe "und endet mit Ablauf des 31. Dezember des dritten darauffolgenden Jahres" eingefügt.

b) Satz 3

Nach Ablauf der Amtszeit führt der Rundfunkrat die Geschäfte bis zum Zusammentritt des neuen Rundfunkrats fort.

wird aufgehoben.

7. § 7 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
(3) Der Rundfunkrat erläßt Geschäftsordnungen für sich und den Verwaltungsrat. "(3) Der Rundfunkrat gibt sich eine Geschäftsordnung."

8. In § 9 Nr. 2 wird die Angabe " § 11f Abs. 4 bis 7 des Rundfunkstaatsvertrages" durch " § 32 Abs. 4 bis 7 des Medienstaatsvertrages" ersetzt.

9. § 11 wird wie folgt geändert:

a) Dem Abs. 2 werden folgende Sätze angefügt:

"Es sollen mindestens drei Frauen und mindestens drei Männer gewählt werden. Sofern die Mindestzahlen nach Satz 3 nicht erreicht sind, soll bei Neuwahlen eine Vertreterin oder ein Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechtes gewählt werden. Satz 4 gilt entsprechend, wenn durch eine Neuwahl die Mindestzahlen nach Satz 3 unterschritten würden. Satz 4 und 5 finden keine Anwendung auf die Wiederwahl."

b) Abs. 5

(5) Bei der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder ist eine geschlechterparitätische Besetzung anzustreben.

wird aufgehoben.

10. Dem § 13 wird folgender Satz angefügt:

"Er gibt sich eine Geschäftsordnung."

11. In § 15 Abs. 1 Nr. 7 wird die Angabe " § 16a Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages" durch " § 40 Abs. 2 des Medienstaatsvertrages", die Angabe " § 16c Abs. 1 und 2" durch " § 42 Abs. 1 und 2 des Medienstaatsvertrages" und die Angabe " § 16d Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages" durch " § 43 Abs. 2 des Medienstaatsvertrages" ersetzt.

12. § 18 wird wie folgt geändert:

a) Dem Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

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