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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich
- Hessen -

Vom 24. Juni 2020
(GVBl. Nr. 36 vom 01.07.2020 S. 435)



Artikel 1
Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes

Das Hessische Hochschulgesetz vom 14. Dezember 2009 (GVBI. I S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2017 (GVBI. S. 482), wird wie folgt geändert:

In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 96 wie folgt gefasst:

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§ 96 (aufgehoben) " § 96 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie"

§ 96 wird wie folgt gefasst:

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§ 96 (aufgehoben) " § 96 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie

(1) Im Rahmen der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie wird die für das Hochschulwesen zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister zur Sicherstellung von Forschung und Lehre ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen betreffend die Prüfungen, die Anerkennung von Prüfungsleistungen und sonstigen Leistungen, die Regelstudienzeit sowie die insgesamt zulässige Dauer der Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis auf Zeit oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis zu erlassen und dabei von den Regelungen der §§ 19, 20, 64 Abs. 4, § 65 Abs. 2 und § 101 Abs. 4 abzuweichen.

(2) Das für das Hochschulwesen zuständige Ministerium berichtet dem Landtag regelmäßig über den Sachstand der Rechtsverordnungen nach Abs. 1."

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

ENDE

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(Stand: 25.10.2021)

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