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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung*)
- Hessen -

Vom 27. Dezember 2011
(GVBl. I Nr. 27 vom 30.12.2011 S. 840)


Aufgrund des § 154 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786), verordnet der Minister des Innern und für Sport im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen:

Artikel 1

Die Gemeindehaushaltsverordnung vom 2. April 2006 (GVBl. I S. 235) wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

alt neu
  "GemHVO - Gemeindehaushaltsverordnung
Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden".

2. § 1 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nr. 1 wird das Wort "Gesamtergebnishaushalt" durch "Ergebnishaushalt" ersetzt.

bb) In Nr. 2 wird das Wort "Gesamtfinanzhaushalt" durch "Finanzhaushalt" ersetzt.

b) In Abs. 3 wird das Wort "Gesamtergebnishaushalt" durch "Ergebnishaushalt" und das Wort "Gesamtfinanzhaushalt" durch "Finanzhaushalt" ersetzt.

c) In Abs. 4 Nr. 6 wird die Angabe " § 4 Abs. 5" durch " § 4 Abs. 7" ersetzt.

3. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird das Wort "Gesamtergebnishaushalt" durch "Ergebnishaushalt" ersetzt.

b) In Abs. 1 wird das Wort "Gesamtergebnishaushalt" durch "Ergebnishaushalt" ersetzt.

c) In Abs. 2 wird das Wort "Gesamtergebnishaushalt" durch "Ergebnishaushalt" ersetzt.

d) In Abs. 4 wird das Wort "abzudecken" durch "auszugleichen" ersetzt.

4. § 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  " § 3 Finanzhaushalt

(1) Wird die Finanzrechnung nach der direkten Methode (§ 47 Abs. 2) geführt, ist im Finanzhaushalt der geplante Zahlungsmittelfluss wie folgt darzustellen:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

  1. privatrechtliche Leistungsentgelte,
  2. öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte,
  3. Kostenersatzleistungen und -erstattungen,
  4. Steuern und Einzahlungen aus steuerähnlichen Erträgen einschließlich Einzahlungen aus Erträgen aus gesetzlichen Umlagen,
  5. Einzahlungen aus Transferleistungen,
  6. Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen,
  7. Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen,
  8. sonstige ordentliche Einzahlungen und sonstige außerordentliche Einzahlungen, die sich nicht aus Investitionstätigkeit ergeben,
  9. Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nr. 1 bis 8),

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

  1. Personalauszahlungen,
  2. Versorgungsauszahlungen,
  3. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen,
  4. Auszahlungen für Transferleistungen,
  5. Auszahlungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sowie besondere Finanzauszahlungen,
  6. Auszahlungen für Steuern einschließlich Auszahlungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen,
  7. Zinsen und ähnliche Auszahlungen,
  8. sonstige ordentliche Auszahlungen und sonstige außerordentliche Auszahlungen, die sich nicht aus Investitionstätigkeit ergeben,
  9. Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nr. 10 bis 17),
  10. Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus Nr. 9 und 18),

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

  1. Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen,
  2. Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens und des immateriellen Anlagevermögens,
  3. Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens,
  4. Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Nr. 20 bis 22),

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

  1. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  2. Auszahlungen für Baumaßnahmen,
  3. Auszahlungen für Investitionen in das sonstige Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen,
  4. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen,
  5. Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Nr. 24 bis 27),
  6. Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nr. 23 und 28),
  7. Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf (Summe aus Nr. 19 und 29),

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

  1. Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen,

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

  1. Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen,
  2. Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nr. 31 und 32),
  3. Änderung des Zahlungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres (Summe aus Nr. 30 und 33),

Zahlungsmittelbestand

  1. geplanter Anfangsbestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Haushaltsjahres,
  2. geplante Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln (Nr. 34),
  3. geplanter Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Summe aus den Summen Nr. 35 und 36).

(2) Wird die Finanzrechnung nach der indirekten Methode (§ 47 Abs. 3) geführt, ist im Finanzhaushalt der geplante Zahlungsmittelfluss wie folgt darzustellen:

aus laufender Verwaltungstätigkeit

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