Regelwerk, Allgemeines, Umwelt

Hessisches UmweltinformationsG
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Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt
Informationszugang auf Antrag

§ 3 Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen

§ 4 Antrag und Verfahren

§ 5 Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen

§ 6 Ablehnung des Antrags

§ 7 Schutz öffentlicher Belange

§ 8 Schutz sonstiger Belange

§ 9 Rechtsschutz

Dritter Abschnitt
Antragsunabhängige Verbreitung von Umweltinformationen

§ 10 Unterrichtung der Öffentlichkeit

Vierter Abschnitt
Schlussvorschriften

§ 11 Kosten

§ 12