Regelwerk, Allgemeines, Umwelt
Hessisches UmweltinformationsG
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Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt
Informationszugang auf Antrag
§ 3 Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen
§ 4 Antrag und Verfahren
§ 5 Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen
§ 6 Ablehnung des Antrags
§ 7 Schutz öffentlicher Belange
§ 8 Schutz sonstiger Belange
§ 9 Rechtsschutz
Dritter Abschnitt
Antragsunabhängige Verbreitung von Umweltinformationen
§ 10 Unterrichtung der Öffentlichkeit
Vierter Abschnitt
Schlussvorschriften
§ 11 Kosten