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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes
- Bremen -

Vom 18. Oktober 2022
(Brem.GBl. Nr. 110 vom 03.11.2022 S. 598)


Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

§ 6 Absatz 1 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 - 203-b-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. September 2017 (Brem.GBl. S. 394) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 14 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.

2. Folgende Nummer 15 wird angefügt:

"15. Hochwertige Datensätze, die nach den Grundsätzen des Datennutzungsgesetzes bereitzustellen sind."

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

ID 222284

ENDE

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