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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes
- Bremen -
Vom 18. Oktober 2022
(Brem.GBl. Nr. 110 vom 03.11.2022 S. 598)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
§ 6 Absatz 1 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 - 203-b-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. September 2017 (Brem.GBl. S. 394) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 14 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
2. Folgende Nummer 15 wird angefügt:
"15. Hochwertige Datensätze, die nach den Grundsätzen des Datennutzungsgesetzes bereitzustellen sind."
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ID 222284
ENDE |
(Stand: 05.03.2024)
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