Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Bremischen Korruptionsregistergesetzes
Vom 15. November 2016
(Brem.GBl. Nr. 109 vom 17.11.2016 S. 802)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Das Bremische Korruptionsregistergesetz vom 17. Mai 2011 (Brem.GBl. S. 365 - 63-h-5), das zuletzt durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 609) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 10 EvaluationDie Auswirkungen dieses Gesetzes werden rechtzeitig vor seinem Außerkrafttreten durch den Senat überprüft. Er berichtet der Bürgerschaft (Landtag) über die Ergebnisse der Überprüfung.
wird aufgehoben.
2. § 11 wird § 10 und in Absatz 2 wird die Angabe "31. Dezember 2016" durch die Angabe "31. Dezember 2018" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ID 161817
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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