Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Bremischen Korruptionsregistergesetzes

Vom 15. November 2016
(Brem.GBl. Nr. 109 vom 17.11.2016 S. 802)



Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Das Bremische Korruptionsregistergesetz vom 17. Mai 2011 (Brem.GBl. S. 365 - 63-h-5), das zuletzt durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 609) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 10

§ 10 Evaluation

Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden rechtzeitig vor seinem Außerkrafttreten durch den Senat überprüft. Er berichtet der Bürgerschaft (Landtag) über die Ergebnisse der Überprüfung.

wird aufgehoben.

2. § 11 wird § 10 und in Absatz 2 wird die Angabe "31. Dezember 2016" durch die Angabe "31. Dezember 2018" ersetzt.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

ID 161817

ENDE

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