Regelwerk, Datenschutz

BremIFG
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§ 1 Grundsatz

§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist

§ 3 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen

§ 4 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses

§ 5 Schutz personenbezogener Daten

§ 6 Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oderGeschäftsgeheimnissen

§ 6a Verträge der Daseinsvorsorge

§ 6b Vergütungsverträge für die Erstellung von Gutachten ab einem Gegenstandswert von 5.000 Euro und sonstige Verträge ab einem Gegenstandswert von 50.000 Euro

§ 7 Antrag und Verfahren

§ 8 Verfahren bei Beteiligung Dritter

§ 9 Ablehnung des Antrags

§ 10 Kosten

§ 11 Veröffentlichungspflichten

§ 11a Nutzung

§ 12 Berichtspflicht

§ 13 Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit

§ 14