§ 1 Grundsatz
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist
§ 3 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen
§ 4 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses
§ 5 Schutz personenbezogener Daten
§ 6 Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oderGeschäftsgeheimnissen
§ 6a Verträge der Daseinsvorsorge
§ 6b Vergütungsverträge für die Erstellung von Gutachten ab einem Gegenstandswert von 5.000 Euro und sonstige Verträge ab einem Gegenstandswert von 50.000 Euro
§ 7 Antrag und Verfahren
§ 8 Verfahren bei Beteiligung Dritter
§ 9 Ablehnung des Antrags
§ 10 Kosten
§ 11 Veröffentlichungspflichten
§ 11a Nutzung
§ 12 Berichtspflicht
§ 13 Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit