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Änderungstext
5. HRÄG - Fuenftes Hochschulrechtsänderungsgesetz
Fuenftes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften
- Baden-Württemberg -
Vom 12. November 2024
(GBl. Nr. 97 vom 22.11.2024)
Der Landtag hat am 6. November 2024 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Landeshochschulgesetzes
Das Landeshochschulgesetz vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 43) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 2 Halbsatz 2 werden nach dem Wort "Forschung" die Wörter "und Weiterbildung" eingefügt.
bb) In Nummer 5 Halbsatz 1 werden die Wörter "der praxisorientierten Ausbildung" durch die Wörter "den Praxisphasen" und in Halbsatz 2 die Wörter "sie betreibt" durch die Wörter "insbesondere betreibt sie" sowie die Wörter "der dualen Ausbildung" durch die Wörter "des dualen Studiums" ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(2) Die Hochschulen beraten Studierende und studierwillige Personen über Studienmöglichkeiten, Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums. Die Fakultäten und Studienakademien unterstützen die Studierenden während des gesamten Studiums durch eine studienbegleitende fachliche Beratung. | "(2) Die Hochschulen beraten Studieninteressierte und Studierende in allen studienbezogenen Angelegenheiten vor und während des gesamten Studiums mit einer studienbegleitenden Beratung. Diese Beratung wird durch die zentralen Studienberatungsstellen, die Studienfachberatung und weitere Angebote der Fakultäten sichergestellt." |
c) In Absatz 4 Satz 1 Halbsatz 2 werden nach dem Wort "Behinderung" die Wörter "gemäß § 3 Absatz 1 L-BGG" eingefügt.
2. § 4 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 4 Satz 2 werden nach den Wörtern "der Hochschulräte" das Komma durch das Wort "und" ersetzt und die Wörter "und der Örtlichen Senate" gestrichen.
b) In Absatz 7 Satz 1 werden die Wörter "die Dauer von fünf Jahren" durch die Wörter "den Zeitraum ihrer Struktur und Entwicklungsplanung" ersetzt.
3. In § 4a Absatz 2 Satz 2 werden nach dem Wort "rassistischen" die Wörter "sowie antisemitischen" eingefügt.
4. In § 5 Absatz 1 werden nach dem Wort "Promotionswesen" die Wörter "und die Weiterbildung" eingefügt.
5. In § 7 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "für einen Zeitraum von fünf Jahren" gestrichen und nach dem Wort "fort" die Wörter "; der Planungszeitraum soll fünf Jahre umfassen" eingefügt.
6. § 9 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden das Komma durch das Wort "oder" ersetzt und die Wörter "oder im Örtlichen Senat" gestrichen.
bb) In Satz 2 Halbsatz 2 werden die Wörter "Örtlichen Senat" durch die Wörter "Überörtlichen Fakultätsrat" ersetzt.
b) Absatz 8 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 Halbsatz 2 werden nach dem Wort "Mehrheitswahl" die Wörter "; abweichend von Teilsatz 1 kann an der DHBW die Wahlordnung Wahlen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl vorsehen" eingefügt.
bb) Satz 5 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 19 Absatz 2 Satz 5 Nummern 1 und 2, Satz 8 Halbsatz 2 sowie § 27c Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a bleiben unberührt. | " § 19 Absatz 2 Satz 5 Nummern 1 und 2 sowie Satz 8 Halbsatz 2 bleibt unberührt." |
cc) In Satz 6 werden die Wörter "und der Abwahlverfahren nach §§ 18a, 24a und 27e" gestrichen.
7. § 10 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 7 werden die Wörter "und in den Fachkommissionen" durch die Wörter ", in den Überörtlichen Fakultätsräten und Studienkommissionen" ersetzt.
b) In Absatz 3 werden die Wörter "Örtlichen Senat" durch die Wörter "Überörtlichen Fakultätsrat" ersetzt.
c) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 wird die Angabe "27e" durch die Angabe "27d" ersetzt.
bb) In Satz 5 werden die Wörter "und Fakultätsräten" durch die Wörter ", Fakultätsräten und Überörtlichen Fakultätsräten" ersetzt.
d) In Absatz 6 Satz 2 Halbsatz 1 wird das Wort "Wahlordnung" durch die Wörter "Hochschule durch Satzung" ersetzt.
8. § 12 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nach Buchstabe b wird folgender Buchstabe c eingefügt:
"c) über Anträge auf Rücktritt von Prüfungen sowie über Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von selbstständig und ohne Aufsicht zu erstellenden Prüfungsleistungen sowie über Anträge auf nach den Studien und Prüfungsordnungen vorgesehenen zusätzlichen Wiederholungsversuchen (Härtefälle),".
bb) Die bisherigen Buchstaben c und d werden die Buchstaben d und e.
b) Nach Absatz 8 wird folgender Absatz 9 eingefügt:
(Stand: 03.12.2024)
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