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Änderungstext
Bekanntmachung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes und der Kindertagesstättenverordnung
- Baden-Württemberg -
Vom 2. Dezember 2019
(GBl. Nr. 23 vom 13.12.2019 S. 524)
Nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes und der Kindertagesstättenverordnung vom 19. November 2019 wird hiermit bekannt gemacht, dass das Gesetz nach seinem Artikel 6 Absatz 1 Satz 1, soweit in seinem Artikel 6 Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist, durch den erfolgten Abschluss von Verträgen nach Artikel 1 § 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2696) aller Länder wie folgt in Kraft tritt:
1. Artikel 1 und 3 am 1. Januar 2020,
2. Artikel 4 am 2. Januar 2020 und
3. Artikel 2 und 5 am 1. Januar 2023.
ID 192443
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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