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Änderungstext
Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Verhütung unrechtmäßiger und unlauterer Einwirkungen auf das Verwaltungshandeln und zur Verfolgung damit zusammenhängender Straftaten und Dienstvergehen
- Baden-Württemberg -
Vom 5. Dezember 2019
(GABl. Nr. 45 vom 27.12.2019 S. 430)
Die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Verhütung unrechtmäßiger und unlauterer Einwirkungen auf das Verwaltungshandeln und zur Verfolgung damit zusammenhängender Straftaten und Dienstvergehen (VwV Korruptionsverhütung und -bekämpfung) vom 15. Januar 2013 (GABl. 2013, S.55) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 5 Absatz 2 wird die Angabe "31. Dezember 2019" durch die Angabe "31. Dezember 2021" ersetzt.
2. Nummer 5 der Anlage 3 zu Nr.4.1.4. Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Als Vertrauensanwalt wurde Rechtsanwalt Dr. Klaus Abele, Karlsplatz 4 aus 73614 Schorndorf beauftragt. Erreichbar ist Herr Dr. Abele unter der Telefonnummer 0 71 81/9 32 00 und über die E-Mail-Adresse: vertrauensanwalt@abele-kanzlei.de. | "Als Vertrauensanwalt wurde Rechtsanwalt Michael Rohlfing, BENDER HARRER KREVET . Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zerrenerstraße 11, 75172 Pforzheim, beauftragt. Herr Rechtanwalt Michael Rohlfing ist wie folgt zu erreichen:
Telefon: (07231) 39763-47 |
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und am 31. Dezember 2021 außer Kraft.
ENDE |
(Stand: 14.01.2022)
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