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Änderungstext
Verordnung des Justizministeriums zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Versteigerungen im Internet gemäß § 814 Abs. 3 ZPO und § 979 Abs. 1b BGB
- Baden-Württemberg -
Vom 11. November 2016
(GBl. Nr. 7 vom 29.03.2017 S. 145)
Es wird verordnet auf Grund von
Die Verordnung des Justizministeriums zur Regelung von Versteigerungen im Internet gemäß § 814 Abs. 3 ZPO und § 979 Abs. 1b BGB vom 3. Mai 2010 (GBl. S. 412) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift wird die Angabe " § 814 Abs. 3 ZPO und § 979 Abs. 1b BGB (InternetversteigerungsVO)" durch die Wörter " § 814 Absatz 3 ZPO und § 979 Absatz 1b BGB (Internetversteigerungsverordnung - IntVerstVO BW)" ersetzt.
2. In § 3 Absatz 1 Satz 1 wird nach dem Wort "und" das Wort "rechtsfähige" eingefügt.
3. In § 5 Absatz 1 Satz 5 werden die Wörter "Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß § 312d Abs. 1 BGB" durch die Wörter "Widerrufsrecht gemäß § 312g Absatz 1 BGB" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
ID 222716
ENDE |
(Stand: 05.03.2024)
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