Regelwerk, Allgemeines, Sanktionen
OWiGZuVO - BW
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§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörden
§ 2a Zuständigkeit bei falscher Namensangabe
§ 3 Zuständigkeit der Ministerien
§ 3a Zuständigkeit der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 4 Zuständigkeit der Regierungspräsidien
§ 4a Zuständigkeit des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung
§ 5 Zuständigkeit der Gemeinden und der Verwaltungsgemeinschaften
§ 6 Zuständigkeit des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
§ 8 Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften
§ 8a Zuständigkeit der Präsidenten der Landgerichte
§ 9 Zuständigkeit des Staatlichen Hafenamtes Mannheim
§ 10 Zuständigkeit der Berufskammern
§ 11 Ermächtigung der Ministerien
§ 12 Ermächtigung zur Neubekanntmachung
§ 13 Aufhebung von Zuständigkeitsvorschriften
§ 14 Inkrafttreten
Anlage
(zu § 2 Absatz 1a)
Räumlicher Bereich der Zuständigkeit des Landratsamts Freudenstadt im Bereich des Nationalparkzentrums des Nationalparks Schwarzwald am Ruhestein