Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

MVO - Meldeverordnung
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Abschnitt 1
Datenübermittlungen der Meldebehörden

§ 1 Form und Verfahren der Datenübermittlungen

§ 2 Datenübertragungen über eine Vermittlungsstelle

§ 3 Verzeichnisdienst

§ 4 Automatisiertes Abrufverfahren zur Anmeldung

§ 4a Automatisiertes Abrufverfahren zur elektronischen Anmeldung

§ 4b Automatisierter Abruf von Meldedaten durch öffentliche Stellen des Landes

§ 4c Automatisiertes Prüfungsverfahren bei Datenbestätigungen nach § 39a BMG sowie § 49a BMG

§ 4d Protokollierungspflichten bei automatisiertem Abruf und bei Datenbestätigung

Abschnitt 2
Regelmäßige Datenübermittlungen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen einschließlich des automatisierten Abrufverfahrens

§ 5 Datenübermittlungen an die Landratsämter

§ 6 Datenübermittlungen an die Schulen

§ 7 Datenübermittlungen an die Gesundheitsämter

§ 8 Datenübermittlungen an die Polizeidienststellen

§ 9 Datenübermittlungen an das Staatsministerium

§ 10 Datenübermittlungen an die für die Überwachung der Wohnungsbindung zuständigen Stellen

§ 11 Datenübermittlungen an die Tumorzentren

§ 12 Datenübermittlungen an die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings

§ 13 Datenübermittlungen an den Südwestrundfunk (SWR)

§ 14 Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

Abschnitt 3
Zentrales Meldeportal

§ 15 Führung, Aufgaben und Betrieb

§ 16 Datenvorhaltung und Datenzugriff

Abschnitt 4
Aufbewahrung von Daten, Verwaltungsvorschriften

§ 17 Zugriff auf aufzubewahrende Daten

§ 18 Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 5
Zuständigkeit bei regelmäßiger Datenübermittlung und Inkrafttreten

§ 19  Zuständigkeit

§ 20  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 21 (aufgehoben)

§ 22 (aufgehoben)

§ 23 (aufgehoben)

§ 24