§ 1 Information des Landtags
§ 2 Unterrichtung des Landtags über Vorhaben der Europäischen Union
§ 3 Unterrichtung über Frühwarndokumente
§ 4 Unterrichtung über das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission
§ 5 Unterrichtung im Falle der Übertragung der Verhandlungsführung
§ 6 Unterrichtung über Vertragsänderungsverfahren, Flexibilitätsklausel und Notbremsemechanismus
§ 7 Unterrichtung über Prioritäten des Ratsvorsitzes der Europäischen Union
§ 8 Berücksichtigung von Stellungnahmen des Landtags
§ 9 Bindung der Landesregierung an Stellungnahmen des Landtags