Regelwerk, Allgemeines

EULG BW
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§ 1 Information des Landtags

§ 2 Unterrichtung des Landtags über Vorhaben der Europäischen Union

§ 3 Unterrichtung über Frühwarndokumente

§ 4 Unterrichtung über das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission

§ 5 Unterrichtung im Falle der Übertragung der Verhandlungsführung

§ 6 Unterrichtung über Vertragsänderungsverfahren, Flexibilitätsklausel und Notbremsemechanismus

§ 7 Unterrichtung über Prioritäten des Ratsvorsitzes der Europäischen Union

§ 8 Berücksichtigung von Stellungnahmen des Landtags

§ 9 Bindung der Landesregierung an Stellungnahmen des Landtags

§ 10