![]() Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes
- Berlin -
Vom 11. Juli 2023
(GVBl. Nr. 20 vom 21.07.2023 S. 260)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Berliner Hochschulgesetzes
Das Berliner Hochschulgesetz vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. März 2023 (GVBl. S. 121) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 126e wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Nummer 1 wird das Wort "zwei" durch das Wort "drei" ersetzt.
b) In Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 wird die Angabe "Sommersemester 2023" durch die Angabe "Sommersemester 2024" ersetzt und es wird folgender Halbsatz angefügt:
"; durch Beschluss des Akademischen Senats kann eine Hochschule ab dem Sommersemester 2023 bereits auf die Geltung des neuen Rechts optieren."
2. § 126f wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird die Angabe "1. Oktober 2023" durch die Angabe "1. April 2025" ersetzt.
b) In Satz 2 wird die Angabe "30. September 2023" durch die Angabe "31. März 2025" ersetzt.
Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis
Die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung kann den Wortlaut des Berliner Hochschulgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntmachen.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
ID 231508
ENDE |
(Stand: 19.03.2025)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion
...
X
⍂
↑
↓