Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Weiterentwicklung des Berliner Justizvollzugs
Vom 4. April 2016
(GVBl. Nr. 10 vom 16.04.2016 S. 152)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
StVollzG Bln - Berliner Strafvollzugsgesetz
Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe in Berlin
Artikel 2
JStVollzG Bln - Berliner Jugendstrafvollzugsgesetz
Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe in Berlin
( wie eingefügt).
Artikel 3
Änderung des Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetzes
Das Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetz vom 3. Dezember 2009 (GVBl. S. 686), das durch § 79 des Gesetzes vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 287) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Der Angabe zu § 6 werden die Wörter "und Eigenverantwortung" angefügt.
b) Die Angaben zu §§ 12 und 13 werden wie folgt gefasst:
" § 12 Unterbringung während der Einschlusszeiten
§ 13 Aufenthalt außerhalb der Einschlusszeiten"
c) In der Angabe zu § 14 werden die Wörter "Müttern mit Kindern" durch die Wörter "weiblichen Untersuchungsgefangenen mit ihren Kindern" ersetzt.
d) Der Angabe zu § 15 werden die Wörter "und Gelder der Untersuchungsgefangenen" angefügt.
e) Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst:
" § 20 Gesundheitsschutz und Hygiene"
f) In der Angabe zu § 22 werden nach dem Komma die Wörter "Forderungsübergang und" eingefügt.
g) In der Angabe zu § 25 werden das Wort "und" durch ein Komma ersetzt und die Wörter "und Freistellung" angefügt.
h) Der Angabe zu § 28 werden ein Komma und die Wörter "Informations- und Unterhaltungselektronik" angefügt.
i) Der Angabe zu § 29 werden ein Komma und die Wörter "religiöse Schriften und Gegenstände" angefügt.
j) In der Angabe zu § 33 werden die Wörter "Recht auf" gestrichen.
k) Die Angabe zu § 34 wird wie folgt gefasst:
" § 34 Besuche der Verteidigung, von Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren sowie von Mitgliedern bestimmter Institutionen und bestimmten Personen"
l) Die Angabe zu § 35 wird wie folgt gefasst:
" § 35 Beaufsichtigung von Besuchen und Überwachung von Gesprächen"
m) In der Angabe zu § 36 werden die Wörter "Recht auf" gestrichen.
n) Die Angabe zu § 37 wird wie folgt gefasst:
" § 37 Überwachung von Schriftwechsel"
o) In der Angabe zu § 38 werden vor dem Wort "Weiterleitung"
das Wort "Sichtkontrolle" und ein Komma eingefügt.
p) Die Angaben zum siebten Abschnitt werden wie folgt gefasst:
"Siebter Abschnitt
Sicherheit und Ordnung
§ 42 Grundsatz der Sicherheit und Ordnung
§ 43 Verhaltensvorschriften
§ 44 Absuchung, Durchsuchung und Haftraumrevision
§ 45 Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelgebrauch
§ 46 Festnahmerecht
§ 47 Besondere Sicherungsmaßnahmen
§ 48 Absonderung
§ 49 Fesselung und Fixierung
§ 50 Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen, Verfahren
§ 51 Ärztliche Überwachung"
q) Die Angaben zu den §§ 54 bis 56 werden die Angaben zu den §§ 52 bis 54.
r) Die Angabe zu § 57 wird aufgehoben.
s) Die Angaben zu den §§ 58 bis 64 werden die Angaben zu den §§ 55 bis 61.
t) Die Angabe zum zehnten Abschnitt wird wie folgt gefasst:
"Zehnter Abschnitt
Aufhebung von Maßnahmen und Beschwerderecht"
u) Nach der Angabe zum zehnten Abschnitt wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 62 Aufhebung von Maßnahmen"
v) Die Angaben zu den §§ 65 bis 74 werden die Angaben zu den §§ 63 bis 72.
w) Die Angabe zu § 75 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
" § 73 Einvernehmliche Konfliktregelung, erzieherische Maßnahmen, Disziplinarmaßnahmen"
x) Die Angaben zu den §§ 76 bis 78 werden die Angaben zu den §§ 74 bis 76.
y) Die Angabe zu § 79 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
" § 77 Leitung der Anstalt"
z) Die Angabe zu § 80 wird die Angabe zu § 78.
aa) Die Angabe zu § 81 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
" § 79 Seelsorgerinnen und Seelsorger"
bb) Die Angabe zu § 82 wird die Angabe zu § 80.
cc) Die Angabe zu § 83 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
" § 81 Interessenvertretung der Untersuchungsgefangenen" dd) Die Angabe zu § 84 wird die Angabe zu § 82.
ee) Der Angabe zum dreizehnten Abschnitt werden die Wörter "und Besichtigungen" angefügt.
ff) Die Angaben zu den §§ 85 und 86 werden die Angaben zu den §§ 83 und 84.
gg) Die Angabe zu § 87 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
" § 85 Anstaltsbeiräte"
hh) Nach der Angabe zu § 85 werden die folgenden Angaben zu den §§ 86 und 87 eingefügt:
" § 86 Berliner Vollzugsbeirat § 87 Besichtigungen"
ii) Die Angaben zum fünfzehnten Abschnitt werden die Angaben zum vierzehnten Abschnitt und die Angaben zu den §§ 98 und 99 werden die Angaben zu den §§ 88 und 89.
2. § 3 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(2) Die Anstalt hat Anordnungen, die das Gericht oder die an dessen statt zum Handeln ermächtigte Behörde trifft, um einer Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr zu begegnen (verfahrenssichernde Anordnungen), zu beachten und umzusetzen. | "(2) Die Anstalt hat Anordnungen nach § 119 Absatz 1 der Strafprozessordnung zur Abwehr einer Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr zu beachten und umzusetzen." |
(Stand: 23.09.2021)
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