Regelwerk |
Verordnung über die Ausführung von Bundesrecht im Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG (DLR-VBundR)
- Berlin -
Vom 15. Dezember 2009
(GVBl. Nr. 32 vom 23.12.2009 S. 843)
Gl.-Nr.: 2010-5-1
Auf Grund des § 6 Nummer 1 des Gesetzes über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Berlin vom 18. November 2009 (GVBl. S. 674) wird verordnet:
§ 1 Anordnung des Verfahrens über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Berlin
Folgende Verfahren können über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Berlin abgewickelt werden:
§ 2 Anordnung einer Entscheidungsfrist
(1) In folgenden Verfahren ist über den Antrag innerhalb von drei Monaten zu entscheiden:
(2) In folgenden Verfahren ist über den Antrag innerhalb von sechs Monaten zu entscheiden:
(3) Für die Verfahren nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 42a Absatz 2 Satz 2 bis 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechend.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 28. Dezember 2009 in Kraft.
ENDE |
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