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Änderungstext
Dritte Verordnung zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften
- Brandenburg -
Vom 25. Oktober 2023
(GVBl. II Nr. 69 vom 26.10.2023)
Auf Grund des § 50 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2004 (GVBl. I S. 30), der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Juli 2023 (GVBl. I Nr. 17) geändert worden ist, und des § 70 des Volksabstimmungsgesetzes vom 14. April 1993 (GVBl. I S. 94), der zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Juli 2023 (GVBl. I Nr. 17 S. 17) geändert worden ist, verordnet der Minister des Innern und für Kommunales im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Landtages:
Artikel 1
Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV)
- nicht dargestellt -
Artikel 2
Änderung der Volksentscheidsverfahrensverordnung
Die Volksentscheidsverfahrensverordnung vom 29. Februar 1996 (GVBl. II S. 158), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. März 2019 (GVBl. II Nr. 23 S. 6) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angaben zu §§ 1 bis 3 werden wie folgt gefasst:
" § 1 Abstimmungsausschüsse
§ 2 Abstimmungsvorstand
§ 3 Briefabstimmungsvorstand".
b) Die Angabe zu § 35 wird wie folgt gefasst:
" § 35 Vordruckmuster".
c) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt gefasst:
" § 40 Wahlberechtigtenverzeichnis (Stimmberechtigtenverzeichnis)".
2. Die Überschrift des § 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 1 Abstimmungsausschüsse". |
3. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 2 Abstimmungsvorstand". |
b) In Absatz 1 werden die Wörter "den Abstimmungsvorsteher, dessen Stellvertreter und drei bis sieben Beisitzer" durch die Wörter "die Abstimmungsvorsteherin oder den Abstimmungsvorsteher, die Stellvertreterin oder den Stellvertreter und drei bis sieben beisitzende Mitglieder" ersetzt.
c) In Absatz 2 werden im Satzteil nach der Aufzählung die Wörter "der Abstimmungsvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter" durch die Wörter "die Abstimmungsvorsteherin oder der Abstimmungsvorsteher und die Schriftführerin oder der Schriftführer oder ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter" ersetzt.
4. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 3 Briefabstimmungsvorstand". |
b) Im Wortlaut werden die Wörter "den Briefwahlvorsteher und" gestrichen.
5. In § 4 Satz 2 werden die Wörter "dem Abstimmungsvorsteher des zuständigen Stimmbezirks oder seinem Stellvertreter und zwei Beisitzern" durch die Wörter "der Abstimmungsvorsteherin oder dem Abstimmungsvorsteher des zuständigen Stimmbezirks oder der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und zwei beisitzenden Mitgliedern" ersetzt.
6. In § 5 Absatz 2 wird die Angabe "sowie § 14a" gestrichen.
7. § 6 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 werden die Wörter "Spätestens am 28. Tage" durch die Wörter "Spätestens am 21. Tag" und die Wörter "nach dem Muster der Anlage 1 gemäß § 35" durch die Wörter "nach einem gemäß § 35 aufgestellten Vordruckmuster" ersetzt.
b) In Absatz 2 Halbsatz 1 werden die Wörter "nach dem Muster der Anlage 2 gemäß § 35" durch die Wörter "nach einem gemäß § 35 aufgestellten Vordruckmuster" ersetzt.
8. § 7 wird wie folgt geändert:
a) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter "spätestens am 31. Tage" durch die Wörter "spätestens am 24. Tag" ersetzt.
b) In Nummer 1 werden das Wort "daß" durch das Wort "dass" und die Wörter "bis spätestens zum 28. Tage" durch die Wörter "bis spätestens zum 21. Tag" ersetzt.
c) In Nummer 3 werden das Wort "daß" durch das Wort "dass" ersetzt sowie vor den Wörtern "jeder Bürger" die Wörter "jede Bürgerin und" und nach dem Wort "Richtigkeit" die Wörter "ihrer oder" eingefügt.
d) In Nummer 4 werden die Wörter "bis zum 15. Tag vor der Abstimmung" durch die Wörter "innerhalb der Einsichtsfrist nach § 37 Absatz 3 Satz 1 des Volksabstimmungsgesetzes" ersetzt.
9. In § 8 Satz 3 werden vor den Wörtern "einem Bediensteten" die Wörter "einer oder" eingefügt.
10. In § 9 Absatz 2 Halbsatz 1 werden die Wörter "nach dem Muster der Anlage 3 gemäß § 35" durch die Wörter "nach einem gemäß § 35 aufgestellten Vordruckmuster" ersetzt.
11. § 10 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden nach dem Wort "Abstimmungsbehörde" die Wörter "nach einem gemäß § 35 aufgestellten Vordruckmuster" eingefügt.
bb) Satz 2 wird aufgehoben.
b) Absatz 3 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 4 werden die Wörter "den Kreisabstimmungsleiter und dieser den Landesabstimmungsleiter" durch die Wörter "die Kreisabstimmungsleitung und diese die Landesabstimmungsleitung" ersetzt.
bb) In Satz 5 werden die Wörter "Der Landesabstimmungsleiter" durch die Wörter "Die Landesabstimmungsleitung" und das Wort "Kreisabstimmungsleiter" durch das Wort "Kreisabstimmungsleitungen" ersetzt.
12.
(Stand: 31.10.2023)
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