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Änderungstext
Drittes Gesetz zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften
- Brandenburg -
Vom 4. Juli 2023
(GVBl. I Nr. 17 vom 04.07.2023)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes
- nicht dargestellt -
Artikel 2
Änderung des Volksabstimmungsgesetzes
Das Volksabstimmungsgesetz vom 14. April 1993 (GVBl. I S. 94), das zuletzt durch das Gesetz vom 18. Mai 2020 (GVBl. I Nr. 16) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 3 wie folgt gefasst:
" § 3 Mitwirkung der Ämter, Verbandsgemeinden und amtsfreien Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte; Abstimmungsbehörden".
b) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst:
" § 9 Beschluss über die Zulässigkeit".
c) Die Angabe zu Abschnitt 9 wird wie folgt gefasst:
"Abschnitt 9
Schluss- und Übergangsvorschriften".
2. In § 2 Absatz 1 wird die Angabe "Abs." durch das Wort "Absatz" ersetzt.
3. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 3 Mitwirkung der Ämter und amtsfreien Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte | " § 3 Mitwirkung der Ämter, Verbandsgemeinden und amtsfreien Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte; Abstimmungsbehörden". |
b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden nach dem Wort "Ämter" ein Komma und das Wort "Verbandsgemeinden" eingefügt.
bb) In Satz 2 wird vor den Wörtern "amtsfreien Gemeinden" das Wort "Verbandsgemeinden," eingefügt.
c) In Absatz 2 werden vor den Wörtern "die Bürgermeisterinnen" die Wörter "die Verbandsgemeindebürgermeisterinnen oder Verbandsgemeindebürgermeister," eingefügt.
d) Folgender Absatz 3 wird angefügt:
"(3) Amtsfreie Gemeinden im Sinne dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sind auch die mitverwaltenden Gemeinden."
4. In § 6 Absatz 2 wird die Angabe "Abs." durch das Wort "Absatz" ersetzt.
5. Die Überschrift zu § 9 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 9 Beschluß über die Zulässigkeit | " § 9 Beschluss über die Zulässigkeit". |
6. § 12 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 1 und 2 wird jeweils das Wort "Beschlußempfehlung" durch das Wort "Beschlussempfehlung" ersetzt.
b) In Absatz 3 wird das Wort "Beschluß" durch das Wort "Beschluss" ersetzt.
7. In § 13 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "Abs." durch das Wort "Absatz" ersetzt.
8. In § 14 Absatz 2 Satz 2 und § 18 Absatz 1 wird jeweils das Wort "muß" durch das Wort "muss" ersetzt.
9. § 19 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
"(3) Die Eintragung einer Bürgerin oder eines Bürgers wird nicht dadurch ungültig, dass sie oder er nach der Eintragung stirbt, das Eintragungsrecht verliert oder aus dem Land verzieht."
b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.
10. § 21 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 wird das Wort "Kreisabstimmungsausschuß" durch das Wort "Kreisabstimmungsausschuss" ersetzt.
b) In Absatz 3 werden die Wörter "Der Landesabstimmungsausschuß faßt" durch die Wörter "Der Landesabstimmungsausschuss fasst" ersetzt.
c) In Absatz 4 Satz 1 wird das Wort "Beschluß" durch das Wort "Beschluss" ersetzt.
d) In Absatz 7 Satz 3 wird das Wort "Landesabstimmungsausschuß" durch das Wort "Landesabstimmungsausschuss" ersetzt.
a) In Absatz 1 werden die Wörter "Zulässige Volksbegehren" durch die Wörter "Zustande gekommene Volksbegehren" ersetzt.
b) In Absatz 3 wird das Wort "Ausschuß" durch das Wort "Ausschuss" ersetzt.
12. § 26 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "zulässigen Volksbegehren" durch die Wörter "zustande gekommenen Volksbegehren" ersetzt.
b) In Absatz 4 werden die Wörter "zulässiges Volksbegehren" durch die Wörter "zustande gekommenes Volksbegehren" ersetzt.
13. In § 27 Absatz 3 Satz 3 und § 31 Absatz 3 wird jeweils das Wort "daß" durch das Wort "dass" ersetzt.
14. § 32 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort "Landesabstimmungsausschuß" durch das Wort "Landesabstimmungsausschuss" ersetzt.
b) In Absatz 3 wird das Wort "Kreisabstimmungsausschuß" durch das Wort "Kreisabstimmungsausschuss" ersetzt.
c) In Absatz 5 zweiter Halbsatz wird die Angabe "Abs." durch das Wort "Absatz" ersetzt.
15. In § 34 Absatz 2 wird das Wort "muß" durch das Wort "muss" ersetzt.
16. § 37 wird wie folgt geändert:
(Stand: 11.07.2023)
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