Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft

BbgSÜG
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Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes

Abschnitt 2
Geheim- und Sabotageschutz bei öffentlichen Stellen

§ 2 Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten

§ 3 Betroffener Personenkreis

§ 4 Zuständigkeit

§ 5 Bestellung von Geheimschutzbeauftragten

§ 6 Verschlusssachen

§ 7 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse

§ 8 Rechte und Pflichten der zu überprüfenden und der einzubeziehenden Person

§ 9 Arten der Sicherheitsüberprüfung

§ 10 Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1)

§ 11 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2)

§ 12 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen(Ü 3)

§ 13 Datenerhebung

§ 14 Einleitung der Sicherheitsüberprüfung und Angaben zur Sicherheitserklärung

§ 15 Maßnahmen der zuständigen Stelle

§ 16 Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten

§ 17 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung

§ 18 Vorläufige Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit

§ 19 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung

§ 20 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung

§ 21 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte

§ 22 Aufbewahrung und Vernichtung der Sicherheitsakte und der Sicherheitsüberprüfungsakte

§ 23 Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 24 Übermittlung und Zweckbindung

§ 25 Berichtigung, Verarbeitungseinschränkung und Löschung personenbezogener Daten

§ 26 Auskunft, Akteneinsicht

Abschnitt 3
Geheim- und Sabotageschutz bei nicht öffentlichen Stellen

§ 27 Anwendungsbereich

§ 28 Zuständigkeit

§ 29 Bestellung eines Sicherheitsbevollmächtigten

§ 30 Sicherheitserklärung, Sicherheitsakte

§ 31 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe von sicherheitserheblichen Erkenntnissen

§ 32 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung

§ 33 Verarbeitung personenbezogener Daten

Abschnitt 4
Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften

§ 34 Reisebeschränkungen

§ 35 Geltung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes und der Verordnung (EU) 2016/679

§ 36 Einschränkung eines Grundrechts

§ 37 Ermächtigung zur Rechtsverordnung

§ 38