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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
- Bayern -
Vom 8. Juli 2025
(GVBl. Nr. 13 vom 15.07.2025 S. 219)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
(Gültig ab 01.07.2028)
Art. 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung ( AGVwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1992 (GVBl. S. 162, BayRS 34-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 22. April 2022 (GVBl. S. 148) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nach Nr. 1 wird folgende Nr. 2 eingefügt:
"2. in Plattling für den Regierungsbezirk Niederbayern,".
2. Die bisherige Nr. 2 wird Nr. 3 und die Angabe "die Regierungsbezirke Niederbayern und" wird durch die Angabe "den Regierungsbezirk" ersetzt.
3. Die bisherigen Nrn. 3 bis 6 werden die Nrn. 4 bis 7.
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2028 in Kraft.
ID 251606
| ENDE |
(Stand: 28.07.2025)
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