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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Meldedatenverordnung
- Bayern -

Vom 10. Oktober 2024
(GVBl. Nr. 20 vom 31.10.2024 S. 545)


Auf Grund des Art. 11 Nr. 4 des Bayerischen Gesetzes zum Melde-, Pass- und Personalausweiswesen ( BayGMPP) vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 178, BayRS 210-3-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration:

§ 1

Die Meldedatenverordnung ( MeldDV) vom 15. September 2015 (GVBl. S. 357, BayRS 210-3-2-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 27 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 6 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) In dem Satzteil vor Nr. 1 werden nach dem Wort "Sterbefall" die Wörter", einer Änderung des Geschlechtseintrags" eingefügt.

b) In Nr. 3 werden nach dem Wort "Vornamen" die Wörter "und frühere Vornamen" eingefügt und die Angabe "0301, 0302," wird durch die Angabe "0301 bis 0305," ersetzt.

c) In Nr. 7 werden nach dem Wort "Geschlecht" die Wörter "und der frühere Geschlechtseintrag" eingefügt.

2. § 9 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) In dem Satzteil vor Nr. 1 werden nach dem Wort "Sterbefall" die Wörter", einer Änderung des Geschlechtseintrags" eingefügt.

b) In Nr. 6 werden nach dem Wort "Geschlecht" die Wörter "und der frühere Geschlechtseintrag" eingefügt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft.

ID: 242529


ENDE

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(Stand: 04.11.2024)

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