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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Meldedatenverordnung
- Bayern -
Vom 10. Oktober 2024
(GVBl. Nr. 20 vom 31.10.2024 S. 545)
Auf Grund des Art. 11 Nr. 4 des Bayerischen Gesetzes zum Melde-, Pass- und Personalausweiswesen ( BayGMPP) vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 178, BayRS 210-3-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration:
Die Meldedatenverordnung ( MeldDV) vom 15. September 2015 (GVBl. S. 357, BayRS 210-3-2-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 27 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 6 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) In dem Satzteil vor Nr. 1 werden nach dem Wort "Sterbefall" die Wörter", einer Änderung des Geschlechtseintrags" eingefügt.
b) In Nr. 3 werden nach dem Wort "Vornamen" die Wörter "und frühere Vornamen" eingefügt und die Angabe "0301, 0302," wird durch die Angabe "0301 bis 0305," ersetzt.
c) In Nr. 7 werden nach dem Wort "Geschlecht" die Wörter "und der frühere Geschlechtseintrag" eingefügt.
2. § 9 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) In dem Satzteil vor Nr. 1 werden nach dem Wort "Sterbefall" die Wörter", einer Änderung des Geschlechtseintrags" eingefügt.
b) In Nr. 6 werden nach dem Wort "Geschlecht" die Wörter "und der frühere Geschlechtseintrag" eingefügt.
Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft.
ID: 242529
ENDE |
(Stand: 04.11.2024)
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