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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung und der Delegationsverordnung
- Bayern -

Vom 2. Juli 2024
(GVBl. Nr. 13 vom 15.07.2024 S. 210)


Auf Grund

verordnet die Bayerische Staatsregierung:

§ 1
Änderung der Zuständigkeitsverordnung

§ 66 der Zuständigkeitsverordnung ( ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), die zuletzt durch § 1 Abs. 5 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Der Überschrift wird das Wort", Mortalitätssurveillance" angefügt.

2. Der Wortlaut wird Abs. 1. Folgender Abs. 2 wird angefügt:

"(2) Die nach § 54 IfSG zuständige Behörde im Sinn des § 5b des Bevölkerungsstatistikgesetzes ist das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit."

§ 2
Änderung der Delegationsverordnung

§ 9 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), die zuletzt durch § 1 Abs. 1 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nr. 5 wird nach der Angabe "Abs. 8 Satz 1" die Angabe "und 3" eingefügt.

2. Der Nr. 7 wird am Ende ein Komma angefügt.

3. Nach Nr. 7 wird folgende Nr. 8 eingefügt:

"8. Art. 1 Abs. 2 Satz 1 ZustG für die Bestimmung der zuständigen Behörde im Sinn des § 5b des Bevölkerungsstatistikgesetzes".

§ 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft.

ID 241660


ENDE

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(Stand: 17.07.2024)

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