Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. ![]() |
Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung und der Delegationsverordnung
- Bayern -
Vom 2. Juli 2024
(GVBl. Nr. 13 vom 15.07.2024 S. 210)
Auf Grund
verordnet die Bayerische Staatsregierung:
§ 1
Änderung der Zuständigkeitsverordnung
§ 66 der Zuständigkeitsverordnung ( ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), die zuletzt durch § 1 Abs. 5 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Der Überschrift wird das Wort", Mortalitätssurveillance" angefügt.
2. Der Wortlaut wird Abs. 1. Folgender Abs. 2 wird angefügt:
"(2) Die nach § 54 IfSG zuständige Behörde im Sinn des § 5b des Bevölkerungsstatistikgesetzes ist das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit."
§ 2
Änderung der Delegationsverordnung
§ 9 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), die zuletzt durch § 1 Abs. 1 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Nr. 5 wird nach der Angabe "Abs. 8 Satz 1" die Angabe "und 3" eingefügt.
2. Der Nr. 7 wird am Ende ein Komma angefügt.
3. Nach Nr. 7 wird folgende Nr. 8 eingefügt:
"8. Art. 1 Abs. 2 Satz 1 ZustG für die Bestimmung der zuständigen Behörde im Sinn des § 5b des Bevölkerungsstatistikgesetzes".
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft.
ID 241660
ENDE |
(Stand: 17.07.2024)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion