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Änderungstext
Finanzausgleichsänderungsgesetz 2018 - Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bayerischen Durchführungsverordnung Finanzausgleichsgesetz
- Bayern -
Vom 22. März 2018
(GVBl. Nr. 5 vom 29.03.2018 S. 156)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Das Finanzausgleichsgesetz ( FAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2013 (GVBl. S. 210, BayRS 605-1-F), das zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. S. 366) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
FAG - Finanzausgleichsgesetz Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden |
"Bayerisches Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz - BayFAG)". |
2. Art. 1 wird wie folgt geändert:
a) Es wird folgende Überschrift eingefügt:
"Allgemeiner Steuerverbund".
b) Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird das Wort "(Finanzausgleichsjahr)" gestrichen.
bb) Satz 3 wird wie folgt geändert:
aaa) In Nr. 2 wird das Wort "und" am Ende gestrichen.
bbb) In Nr. 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
ccc) Es wird folgende Nr. 4 angefügt:
"4. den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Verbundzeitraum zur Erhöhung der Anteilmasse nach Abs. 2 Satz 1 überlassen werden; der Erhöhungsbetrag wird gleichmäßig auf ein Haushaltsjahr verteilt."
c) Abs. 2 wird wie folgt geändert:
aa) Vor Satz 1 wird folgender Satz 1 eingefügt:
"Die Anteilmasse erhöht sich um 155.000 000 Euro."
bb) Der bisherige Satz 1 wird Satz 2 und vor dem Wort "Anteilmasse" wird das Wort "erhöhten" eingefügt.
cc) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3 und das Wort "Staatshaushaltsplan" wird durch das Wort "Staatshaushalt" ersetzt.
d) In Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter "sowie die Mittel für Erstattungen entsprechend der Regelung in Art. 10 Abs. 1 Satz 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) an Gemeinden und Gemeindeverbände für schulpflichtige Personen nach Art. 35 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 2 bis 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans" durch die Wörter "nach Maßgabe des Staatshaushalts" ersetzt.
3. In Art. 1b wird folgende Überschrift eingefügt:
"Einkommensteuerersatz".
4. In Art. 2 wird folgende Überschrift eingefügt:
"Gemeindeschlüsselzuweisungen".
5. In Art. 3 wird folgende Überschrift eingefügt:
"Ausgangsmesszahl, Sonderschlüsselzuweisungen".
6. Art. 4 wird wie folgt geändert:
a) Es wird folgende Überschrift eingefügt: "Steuerkraftmesszahl".
b) In Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 werden nach der Angabe "Art. 16" die Wörter "in der bis 31. Dezember 2017 geltenden Fassung" eingefügt.
7. In Art. 5 wird folgende Überschrift eingefügt:
"Landkreisschlüsselzuweisungen".
8. In Art. 6 wird folgende Überschrift eingefügt:
"Korrekturregelungen".
9. Art. 7 wird wie folgt geändert:
a) Es wird folgende Überschrift eingefügt:
"Finanzzuweisungen, Verordnungsermächtigung".
b) In Abs. 3 wird die Angabe "BaySchFG" durch die Wörter "des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG)" ersetzt.
10. Art. 8 wird wie folgt geändert:
a) Es wird folgende Überschrift eingefügt:
"Grunderwerbsteuerverbund".
b) In den Sätzen 2 und 3 werden jeweils nach dem Wort "Kommunalanteil" die Wörter "an der Grunderwerbsteuer" eingefügt.
11. In Art. 9 wird folgende Überschrift eingefügt:
"Besondere Finanzzuweisungen".
12. Art. 10 wird wie folgt geändert:
a) Es wird folgende Überschrift eingefügt:
"Kommunaler Hochbau".
b) Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa) In dem Satzteil vor Nr. 1 werden die Wörter "zuzüglich der gemäß Art. 1 Abs. 2 bereitgestellten Verstärkungsmittel" gestrichen.
bb) Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
1. Schulen (einschließlich schulischer Sportanlagen), | "1. Schulen einschließlich schulischer Sportanlagen," |
13. In Art. 10a wird folgende Überschrift eingefügt:
"Schülerbeförderungskosten".
14. Art. 10b wird wie folgt geändert:
a) Es wird folgende Überschrift eingefügt:
"Krankenhausumlage".
b) In Abs. 1 Satz 1 wird das Wort "(Kommunalanteil)" durch die Wörter "(kommunaler Finanzierungsanteil)" ersetzt.
c) In Abs. 2 Satz 1 wird das Wort "Kommunalanteil" durch die Wörter "kommunale Finanzierungsanteil" ersetzt.
15. Art. 10c wird folgt geändert:
a) Es wird folgende Überschrift eingefügt:
(Stand: 26.04.2021)
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