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Regelwerk

Änderungstext

Finanzausgleichsänderungsgesetz 2018 - Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bayerischen Durchführungsverordnung Finanzausgleichsgesetz
- Bayern -

Vom 22. März 2018
(GVBl. Nr. 5 vom 29.03.2018 S. 156)



Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Das Finanzausgleichsgesetz ( FAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2013 (GVBl. S. 210, BayRS 605-1-F), das zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. S. 366) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

alt neu
FAG - Finanzausgleichsgesetz
Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden
"Bayerisches Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden
(Bayerisches Finanzausgleichsgesetz - BayFAG)".

2. Art. 1 wird wie folgt geändert:

a) Es wird folgende Überschrift eingefügt:

"Allgemeiner Steuerverbund".

b) Abs. 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird das Wort "(Finanzausgleichsjahr)" gestrichen.

bb) Satz 3 wird wie folgt geändert:

aaa) In Nr. 2 wird das Wort "und" am Ende gestrichen.

bbb) In Nr. 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

ccc) Es wird folgende Nr. 4 angefügt:

"4. den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Verbundzeitraum zur Erhöhung der Anteilmasse nach Abs. 2 Satz 1 überlassen werden; der Erhöhungsbetrag wird gleichmäßig auf ein Haushaltsjahr verteilt."

c) Abs. 2 wird wie folgt geändert:

aa) Vor Satz 1 wird folgender Satz 1 eingefügt:

"Die Anteilmasse erhöht sich um 155.000 000 Euro."

bb) Der bisherige Satz 1 wird Satz 2 und vor dem Wort "Anteilmasse" wird das Wort "erhöhten" eingefügt.

cc) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3 und das Wort "Staatshaushaltsplan" wird durch das Wort "Staatshaushalt" ersetzt.

d) In Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter "sowie die Mittel für Erstattungen entsprechend der Regelung in Art. 10 Abs. 1 Satz 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) an Gemeinden und Gemeindeverbände für schulpflichtige Personen nach Art. 35 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 2 bis 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans" durch die Wörter "nach Maßgabe des Staatshaushalts" ersetzt.

3. In Art. 1b wird folgende Überschrift eingefügt:

"Einkommensteuerersatz".

4. In Art. 2 wird folgende Überschrift eingefügt:

"Gemeindeschlüsselzuweisungen".

5. In Art. 3 wird folgende Überschrift eingefügt:

"Ausgangsmesszahl, Sonderschlüsselzuweisungen".

6. Art. 4 wird wie folgt geändert:

a) Es wird folgende Überschrift eingefügt: "Steuerkraftmesszahl".

b) In Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 werden nach der Angabe "Art. 16" die Wörter "in der bis 31. Dezember 2017 geltenden Fassung" eingefügt.

7. In Art. 5 wird folgende Überschrift eingefügt:

"Landkreisschlüsselzuweisungen".

8. In Art. 6 wird folgende Überschrift eingefügt:

"Korrekturregelungen".

9. Art. 7 wird wie folgt geändert:

a) Es wird folgende Überschrift eingefügt:

"Finanzzuweisungen, Verordnungsermächtigung".

b) In Abs. 3 wird die Angabe "BaySchFG" durch die Wörter "des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG)" ersetzt.

10. Art. 8 wird wie folgt geändert:

a) Es wird folgende Überschrift eingefügt:

"Grunderwerbsteuerverbund".

b) In den Sätzen 2 und 3 werden jeweils nach dem Wort "Kommunalanteil" die Wörter "an der Grunderwerbsteuer" eingefügt.

11. In Art. 9 wird folgende Überschrift eingefügt:

"Besondere Finanzzuweisungen".

12. Art. 10 wird wie folgt geändert:

a) Es wird folgende Überschrift eingefügt:

"Kommunaler Hochbau".

b) Abs. 1 wird wie folgt geändert:

aa) In dem Satzteil vor Nr. 1 werden die Wörter "zuzüglich der gemäß Art. 1 Abs. 2 bereitgestellten Verstärkungsmittel" gestrichen.

bb) Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
1. Schulen (einschließlich schulischer Sportanlagen), "1. Schulen einschließlich schulischer Sportanlagen,"

13. In Art. 10a wird folgende Überschrift eingefügt:

"Schülerbeförderungskosten".

14. Art. 10b wird wie folgt geändert:

a) Es wird folgende Überschrift eingefügt:

"Krankenhausumlage".

b) In Abs. 1 Satz 1 wird das Wort "(Kommunalanteil)" durch die Wörter "(kommunaler Finanzierungsanteil)" ersetzt.

c) In Abs. 2 Satz 1 wird das Wort "Kommunalanteil" durch die Wörter "kommunale Finanzierungsanteil" ersetzt.

15. Art. 10c wird folgt geändert:

a) Es wird folgende Überschrift eingefügt:

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