Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft
BaySÜG
- Inhalt -
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Art. 1 Zweck des Gesetzes
Art. 2 Anwendungsbereich des Gesetzes
Art. 3 Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten
Art. 4 Betroffener Personenkreis
Art. 5 Zuständigkeit
Art. 6 Geheimschutzbeauftragter
Art. 7 Verschlußsachen
Art. 8 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
Zweiter Abschnitt
Überprüfungsarten
Art. 9 Arten der Sicherheitsüberprüfung
Art. 10 Einfache Sicherheitsüberprüfung
Art. 11 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
Art. 12 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
Dritter Abschnitt
Datenerhebung und Verfahren
Art. 13 Befugnis zur Datenerhebung
Art. 14 Maßnahmen der zuständigen Stelle
Art. 15 Sicherheitserklärung
Art. 16 Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum
Art. 17 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung
Art. 18 Rechte der betroffenen oder mitbetroffenen Person
Art. 19 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
Art. 20 Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
Art. 21 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluß der Sicherheitsüberprüfung
Art. 22 Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung
Vierter Abschnitt
Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung
Art. 23 Sicherheitsakt und Sicherheitsüberprüfungfungsakt
Art. 24 Aufbewahrung und Vernichtung von Unterlagen
Art. 25 Verarbeiten personenbezogener Daten in Dateien
Art. 26 Übermittlung und Zweckbindung
Art. 27 Berichtigen, Löschen und Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten
Art. 28 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
Fuenfter Abschnitt
Sonderregelungen für den nichtöffentlichen Bereich
Art. 29 Anwendungsbereich
Art. 30 Zuständigkeit
Art. 31 Sicherheitserklärung
Art. 32 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
Art. 33 Aktualisierung
Art. 34 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
Art. 35 Sicherheitsakt der nicht-öffentlichen Stelle
Art. 36 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien
Sechster Abschnitt
Reisebeschränkungen und Schlußvorschriften
Art. 37 Reisebeschränkungen
Art. 38 Verhältnis zum Bayerischen Datenschutzgesetz und zur Verordnung (EU) 2016/679
Art. 39 Bußgeld- und Strafvorschriften
Art. 40 Übergangsregelung
Art. 41 (aufgehoben)
Art. 42 Inkrafttreten