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Regelwerk; Allgemeines

KorruR - Korruptionsbekämpfungsrichtlinie
Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung

- Bayern -

Vom 13. April 2021
(BayMBl. Nr. 298 vom 28.04.2021)
Gl.-Nr.: 73-I



Archiv 2004

1. Allgemeines

Die Bekämpfung der Korruption ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe. Das kollusive, von verwerflichem Vorteilsstreben bestimmte Zusammenwirken mit Amtsträgern erschüttert das Vertrauen der Rechtsgemeinschaft in die Integrität der öffentlichen Verwaltung und verursacht hohen volkswirtschaftlichen Schaden. Auch wenn der öffentliche Dienst in Bayern seine Aufgaben generell unparteiisch, gerecht und zum Wohl der Allgemeinheit erfüllt, ist es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die Korruption verhindern, aufdecken und ahnden. Dies dient dazu, das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität staatlicher Institutionen zu erhalten und Schaden abzuwenden.

1.1 Geltungsbereich

Diese Bekanntmachung gilt für alle Behörden und Gerichte des Freistaates Bayern. Auf richterliches Personal findet diese Bekanntmachung nur insoweit Anwendung, als die richterliche Unabhängigkeit dies zulässt.

1.2 Korruptionsgefährdete Bereiche

1.2.1 Begriffsbestimmungen

"Korruptionsgefährdet" ist ein Arbeitsbereich, bei dem durch das Verhalten eines dort Beschäftigten oder durch eine dort getroffene Entscheidung ein Dritter einen materiellen oder immateriellen Vorteil erhält oder einer Belastung enthoben wird. "Besonders korruptionsgefährdet" ist ein Arbeitsbereich, wenn durch das Verhalten eines dort Beschäftigten oder durch eine dort getroffene Entscheidung der mögliche Vorteil oder die mögliche Belastung für einen Dritten von besonderer Bedeutung und der Arbeitsbereich insbesondere mit einer der folgenden Tätigkeiten verbunden ist:

Eine "besondere systematische Korruptionsgefährdung" kann angenommen werden, wenn - zusätzlich zu den Merkmalen einer besonderen Korruptionsgefährdung - die Gesamtumstände eine längerfristig angelegte feste Beziehungsstruktur, die oftmals mehrere Beschäftigte einbindet, ermöglichen.

1.2.2 Gefährdungsfeststellung

Die Einschätzung, ob ein Arbeitsbereich korruptionsgefährdet ist, gilt unabhängig vom jeweiligen Beschäftigten. Sie beruht allein auf objektiven, aufgabenbezogenen Merkmalen, die in einem standardisierten Verfahren erhoben und beurteilt werden ("Gefährdungsanalyse"). Die vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Innenministerium) herausgegebene Handreichung zur Feststellung korruptionsgefährdeter und besonders korruptionsgefährdeter Bereiche kann als Leitlinie herangezogen werden. Die Festlegung der Korruptionsgefährdung von Arbeitsbereichen ist zur Feststellung korruptionsgefährdeter und besonders gefährdeter Bereiche mindestens alle vier Jahre allgemein zu prüfen und zu aktualisieren. Bei wesentlichen Aufgaben-, Organisations- oder Rechtsänderungen ist unverzüglich eine Gefährdungsanalyse zu erstellen.

2. Personelle Maßnahmen

2.1 Sensibilisierung der Beschäftigten

Beschäftigte müssen sich in korruptionsgefährdeten Situationen in der Regel auf ihre eigene Urteilskraft verlassen können. Es ist daher notwendig, die Überzeugungen und Wertvorstellungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Sinne einer wachen und aktiven Einstellung gegen Korruption zu prägen. Beschäftigte in korruptionsgefährdeten Bereichen sollen regelmäßig für Korruptionssignale sensibilisiert und auf ihre Verpflichtungen aus dieser Bekanntmachung hingewiesen werden. Regelmäßige Aufklärung und das offene Gespräch über Ursachen, begünstigende Faktoren, Manipulations- und Korruptionsstrukturen und deren Folgen können dazu beitragen, Korruption den Boden zu entziehen. Die Thematik soll sowohl bei Einstellung und Wechsel in einen korruptionsgefährdeten Arbeitsbereich als auch anlassunabhängig, zum Beispiel bei Besprechungen innerhalb der Organisationseinheit, angesprochen werden. Dies begünstigt keineswegs gegenseitiges Misstrauen, sondern fördert durch Offenheit im Umgang mit Fragen der Korruptionsgefahr ein Klima des Vertrauens. Es wird empfohlen, Beschäftigte in korruptionsgefährdeten Arbeitsbereichen mit einem "Verhaltenskodex gegen Korruption" vertraut zu machen. Der Verhaltenskodex soll für konkrete Gefahrensituationen sensibilisieren und Sicherheit verschaffen, wie in derartigen Situationen auf angemessene Weise zu reagieren ist. Der vom Innenministerium erstellte Verhaltenskodex steht als Muster zur Verfügung.

2.2 Aus- und Fortbildung

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(Stand: 28.04.2021)

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