Regelwerk; Allgemeines

KorruR - Korruptionsbekämpfungsrichtlinie
Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung

- Bayern -

Vom 13. April 2004
(AllMBl. Nr. 4 vom 26.04.2004 S. 87; 14.09.2010 S. 243 10; 13.04.2021 S. Nr. 298 aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

1. Allgemeines

Die Bekämpfung der Korruption ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe. Das kollusive, von verwerflichem Vorteilsstreben bestimmte Zusammenwirken mit Amtsträgern erschüttert das Vertrauen der Rechtsgemeinschaft in die Integrität der öffentlichen Verwaltung und verursacht hohen volkswirtschaftlichen Schaden. Auch wenn der öffentliche Dienst in Bayern seine Aufgaben generell unparteiisch, gerecht und zum Wohl der Allgemeinheit erfüllt, ist es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die Korruption verhindern, ggf. aufdecken und ahnden. Dies dient dazu, das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen zu erhalten und Schaden abzuwenden.

1.1 Geltungsbereich

Diese Bekanntmachung gilt für alle Behörden und Gerichte des Freistaates Bayern. Auf richterliches Personal findet diese Bekanntmachung nur insoweit Anwendung, als die richterliche Unabhängigkeit dies zulässt.

1.2 Korruptionsgefährdete

Bereiche "Korruptionsgefährdet" ist jeder Dienstposten, bei dem durch das Verhalten eines dort Beschäftigten oder durch eine dort getroffene Entscheidung ein außerhalb der Dienststellen des Freistaates Bayern stehender Dritter einen materiellen oder immateriellen Vorteil erhält oder einer Belastung enthoben wird. Eine "besondere Korruptionsgefährdung" liegt vor, wenn der mögliche Vorteil oder die mögliche Belastung für einen Dritten von besonderer Bedeutung und der Dienstposten mit einer der folgenden Tätigkeiten verbunden ist:

Die Einschätzung, ob ein Arbeitsplatz korruptionsgefährdet ist, gilt unabhängig vom jeweiligen Stelleninhaber. Sie beruht allein auf objektiven, aufgabenbezogenen Merkmalen.

2. Personelle Maßnahmen

2.1 Sensibilisierung der Beschäftigten

Beschäftigte müssen sich in korruptionsgefährdeten Situationen in der Regel auf ihre eigene Urteilskraft verlassen können. Es ist daher notwendig, die Überzeugungen und Wertvorstellungen der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Sinn einer wachen und aktiven Einstellung gegen Korruption zu prägen. Regelmäßige Aufklärung und das offene Gespräch über Ursachen, begünstigende Faktoren, Manipulations- und Korruptionsstrukturen und deren Folgen können dazu beitragen, Korruption den Boden zu entziehen. Die Thematik sollte sowohl bei Einstellung und Wechsel auf einen korruptionsgefährdeten Dienstposten als auch anlassunabhängig, z.B. bei Besprechungen innerhalb der Organisationseinheit, angesprochen werden. Dies begünstigt keineswegs gegenseitiges Misstrauen, sondern fördert durch Offenheit im Umgang mit Fragen der Korruptionsgefahr ein Klima des Vertrauens. Es wird empfohlen, Mitarbeiter in korruptionsgefährdeten Bereichen mit einem "Verhaltenskodex gegen Korruption" vertraut zu machen. Der Verhaltenskodex soll für konkrete Gefahrensituationen sensibilisieren und Sicherheit verschaffen, wie in derartigen Situationen auf angemessene Weise zu reagieren ist. Der vom Staatsministerium des Innern erstellte Verhaltenskodex steht als Muster zur Verfügung.

2.2 Aus- und Fortbildung

Das Thema Korruptionsbekämpfung muss in der Aus- und Fortbildung offen diskutiert werden. Die Erscheinungsformen von Korruption und die damit verbundenen Gefahrensituationen, die Maßnahmen zur Korruptionsprävention sowie straf-, dienst- und arbeitsrechtliche Folgen sind in geeigneten Zusammenhängen zu thematisieren. `Besonderes Augenmerk ist auf die Fortbildung von Beschäftigten zu richten, die in ihrer konkreten Tätigkeit besonders korruptionsgefährdet oder die mit Kontrollaufgaben (Revision) befasst sind. Ihre Fähigkeit, Korruption oder Manipulationen zu erkennen, ist ebenso zu schulen wie die Kenntnis einschlägiger Regelwerke, z.B. des Vergaberechts. Führungskräften obliegt eine besondere Verantwortung bei der Vermeidung und Bekämpfung von Korruption. Ihr Problembewusstsein für die Gefahren der Korruption ist in Fortbildungsmaßnahmen zu stärken. Sie sind über Kontroll-, Aufsichts- und Sanktionsmöglichkeiten und deren Anwendung im Rahmen moderner Führungsmethoden zu informieren. Um den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, bei später auftretenden Problemen oder Fragen das vertrauensvolle Gespräch mit einer bereits bekannten Person zu suchen, wird angestrebt, verwaltungsinterne Dozenten zu gewinnen.

2.3 Führungsverantwortung

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