Regelwerk, Allgemeines

FuAG
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Einschränkungen des Anwendungsbereichs

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Grundlegende Anforderungen an Funkanlagen

§ 5 Bereitstellung von Informationen über die Konformität von Kombinationen von Funkanlagen und Software

§ 6 Registrierung von Funkanlagen bestimmter Kategorien

§ 7 Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme und Nutzung

§ 8 Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr

Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 9 Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 10 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 11 Bevollmächtigter des Herstellers

§ 12 Allgemeine Pflichten des Einführers

§ 13 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers

§ 14 Pflichten des Händlers

§ 15 Einführer oder Händler als Hersteller

§ 16 Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Abschnitt 3
Konformität von Funkanlagen

§ 17 Konformitätsvermutung bei Funkanlagen

§ 18 Konformitätsbewertungsverfahren

§ 19 CE-Kennzeichnung von Funkanlagen

§ 20 Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen

§ 21 Technische Unterlagen

Abschnitt 4
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 22 Notifizierende Behörde, Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
Bundesnetzagentur

Unterabschnitt 1
Zuständigkeiten und Befugnisse

§ 23 Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesnetzagentur

Unterabschnitt 2
Marktüberwachung, Schutz von Personen

§ 24 Maßnahmen bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht

§ 25 Maßnahmen bei nichtkonformen Funkanlagen

§ 26 Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen

§ 27 Maßnahmen bei fehlerhaften technischen Unterlagen

§ 28 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität

§ 29 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht

§ 30 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten

§ 31 Auskunftsrechte

§ 32 Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern

Unterabschnitt 3
Schnittstellenbeschreibung

§ 33 Bereitstellung von Schnittstellenbeschreibungen durch die Bundesnetzagentur

Unterabschnitt 4
Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren

§ 34 Zwangsgeld

§ 35 Beiträge, Verordnungsermächtigung

§ 36 Vorverfahren

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 37 Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 38