Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht *)
Vom 29. Juli 2009
(BGBl. I Nr. 49 vom 03.08.2009 S. 2355)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(ab 11. Juni 2010)
Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2286), wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe zu § 359 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 359a Anwendungsbereich".
b) Die Angabe " §§ 360, 361 (weggefallen)" wird durch die folgenden Angaben ersetzt:
alt | neu |
§§ 360, 361 (weggefallen) | " § 360 Widerrufs- und Rückgabebelehrung
§ 361 (weggefallen)". |
c) Vor der Angabe zu § 488 wird folgende Angabe eingefügt:
"Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften".
d) Vor der Angabe zu § 491 wird folgende Angabe eingefügt:
"Kapitel 2
Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge".
e) Nach der Angabe zu § 491 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 491a Vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen".
f) Die Angabe zu § 493 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 493 Überziehungskredit | " § 493 Informationen während des Vertragsverhältnisses". |
g) Die Angaben zu den §§ 497 bis 515 werden durch die folgenden Angaben ersetzt:
alt | neu |
§ 497 Behandlung der Verzugszinsen, Anrechnung von Teilleistungen
§ 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen Untertitel 2 § 499 Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe § 500 Finanzierungsleasingverträge § 501 Teilzahlungsgeschäfte § 502 Erforderliche Angaben, Rechtsfolgen von Formmängeln bei Teilzahlungsgeschäften § 503 Rückgaberecht, Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften § 504 Vorzeitige Zahlung bei Teilzahlungsgeschäften Untertitel 3 § 505 Ratenlieferungsverträge Untertitel 4 § 506 Abweichende Vereinbarungen § 507 Anwendung auf Existenzgründer §§ 508 bis 515 (weggefallen) |
" § 497 Verzug des Darlehensnehmers
§ 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen § 499 Kündigungsrecht des Darlehensgebers; Leistungsverweigerung § 500 Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung § 501 Kostenermäßigung § 502 Vorfälligkeitsentschädigung § 503 Immobiliardarlehensverträge § 504 Eingeräumte Überziehungsmöglichkeit § 505 Geduldete Überziehung Untertitel 2 § 506 Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe § 507 Teilzahlungsgeschäfte § 508 Rückgaberecht, Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften § 509 Prüfung der Kreditwürdigkeit Untertitel 3 § 510 Ratenlieferungsverträge Untertitel 4 § 511 Abweichende Vereinbarungen § 512 Anwendung auf Existenzgründer §§ 513 bis 515 (weggefallen)". |
h) (ab 31.10.2009) Die Angabe zu Titel 12 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Titel 12 Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag |
"Titel 12 Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste". |
i) (ab 31.10.2009) Vor der Angabe zu § 675 wird die Angabe "Kapitel 1 Allgemeines" gestrichen.
j) (ab 31.10.2009) Die Angaben zu den §§ 675a bis 676h werden durch die folgenden Angaben ersetzt:
alt | neu |
§ 675a Informationspflichten
§ 676 Kündigung von Übertragungsverträgen Kapitel 2 § 676a Vertragstypische Pflichten; Kündigung § 676b Haftung für verspätete Ausführung; Geld-zurück-Garantie § 676c Verschuldensunabhängige Haftung; sonstige Ansprüche Kapitel 3 § 676d Vertragstypische Pflichten beim Zahlungsvertrag § 676e Ausgleichsansprüche Kapitel 4 § 676f Vertragstypische Pflichten beim Girovertrag § 676g Gutschriftanspruch des Kunden § 676h Missbrauch von Zahlungskarten |
" § 675a Informationspflichten |
(Stand: 16.06.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion